Das SG Verkehrswesen beinhaltet die untere Straßenverkehrsbehörde, die Kfz-Zulassungsbehörden und die Fahrerlaubnisbehörde.
Die untere Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für alle Regelungen auf den Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Landkreis. Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund und Sicherung von Baustellen. Genehmigung von Schwertransporten und Taxi- und Mietwagenkonzessionen.
Die Kfz-Zulassungsbehörden in Rosenheim und Wasserburg a. Inn sind mit allen Aufgaben rund um die Zulassung betraut. Um- und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen im Landkreis und in Kooperation in der erweiterten Zuständigkeit in Oberbayern.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für alle Fragen rum um die Fahrerlaubnis. Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Überprüfung der Fahrerlaubnis und auch mit dem Thema Pflichtumtausch.