Allgemeine Informationen
Im Fachbereich Fahrerlaubnis finden Sie alle Informationen rund um das Thema Führerschein. Das beinhaltet unter anderem die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung des Führerscheins ebenso die Überprüfung der Eignung und Befähigung des Fahrerlaubnisinhabers/-bewerbers. Auch finden Sie ausführliche Informationen zur Umtauschpflicht der Führerscheindokumente.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.
Bitte beachten Sie, dass wir nur für Landkreisbürger zuständig sind.
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Erteilung, Erweiterung, Verlängerung
Kontakt zur Fahrerlaubnisbehörde
Kontakt:
fahrerlaubnis@lra-rosenheim.de
Tel. +49 8031 392-5353Hausanschrift:
Verkehrszentrum Rosenheim
Führerscheinstelle und KFZ-Zulassungsstelle
Äußere Oberaustraße 4 im Rosenheimer Aicherpark
83026 RosenheimPostanschrift:
Wittelsbacherstraße 53
83022 RosenheimÖffnungszeiten: Montag bis Freitag: 7:30 – 12:00 Dienstag und Donnerstag: 13:00 – 17:00
Die Führerscheinstelle ist während der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.
Aktuelle Änderungen
Aufgrund von Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, die zum 23.05.2021 in Kraft getreten sind, wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein eingetragen.
Konform zu den Regelungen der EU ist ein Fahrerqualifikationsnachweis (Scheckkartenformat) zusätzlich zum Führerschein auszustellen. Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis wird durch uns in Auftrag gegeben, wenn Sie:- bislang die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen hatten, eine Verlängerung beantragen und die notwendigen Nachweise der Weiterbildungen vorlegen
- eine Fahrerlaubnis der Klassen C,CE,D,DE, C1,C1E,D1, D1E erteilt wurde und Sie die gewerbliche Nutzung beantragt haben
- eine Änderung des Führerscheins oder der Berufskraftfahrerqualifikation bei Ihnen notwendig ist
Es ist für die Ausstellung des Nachweises eine Gebühr in Höhe von 32,50 € zu entrichten.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter : BMVI – Änderungen im BerufskraftfahrerqualifikationsrechtAllgemeines zur Fahrerlaubnis
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer in Klassen eingeteilten Fahrerlaubnis. Davon ausgenommen sind bestimmte fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (Bsp. Mofa). Für eine gewerbliche Nutzung bestimmter Fahrerlaubnisklassen gelten zusätzliche Zugangsvoraussetzungen und Fortbildungsverpflichtungen. Die Antragstellung erfolgt bei Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (inkl. Fahrgastbeförderung) sowie Umschreibung einer Dienst- bzw. ausländischen Fahrerlaubnis übers Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde, ansonsten bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes. Von einer Antragstellung von ca. 3 Monaten zuvor ist anzuraten.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie im Downloadbereich.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Als Privatperson versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenFahrerlaubnisbehörde allgemeinTel. +49 8031 392-5353Fax +49 8031 392-9083Downloads:
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Fahrgastbeförderung und Dienstfahrerlaubnis
Allgemeines zur Fahrgastbeförderung
Im Fahrerlaubnisrecht gibt es zur Standardfahrerlaubnis noch eine zusätzliche Erlaubnis beim Thema Personenbeförderung (Bsp. Taxi).
Genauso sind weitere Anforderungen zu erfüllen, bei einer Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis.
Hierüber erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien weitere Informationen.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Als Privatperson versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenFahrerlaubnisbehörde allgemeinTel. +49 8031 392-5353Fax +49 8031 392-9083Fahrgastbeförderung
Sobald Sie Personen gewerblich mit einem Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr befördern oder auch Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen durchführen benötigen Sie eine zusätzliche Fahrerlaubnis. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wird im Downloadbereich erläutert. Außerdem finden Sie hier alle notwendigen Unterlagen die zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eingereicht werden müssen.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenFahrerlaubnisbehörde allgemeinTel. +49 8031 392-5353Fax +49 8031 392-9083Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung geändert am Aktion Antrag / Verlängerung Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung 04.08.2022 öffnenVorschau Weitere Informationen Fahrgastbeförderung 13.06.2023 DownloadVorschau Dienstfahrerlaubnis
Sollten Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis bzw. Sonderfahrerlaubnis (Bsp. Bundespolizei, Polizei oder Bundeswehr) sein, müssen Sie diese in eine allgemein Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Die Dienstfahrerlaubnis bzw. Sonderfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Um auch Zivilfahrzeuge führen zu dürfen ist eine Umschreibung in eine allgemeine Fahrerlaubnis notwendig.
Alle Informationen und den Antrag dafür finden Sie im Downloadbereich.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
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Allgemeines zu Taxi, Mietwagen und Ausflugsfahrten
Im Fachbereich Taxi-Mietwagen finden Sie alle Informationen rund um die Themen Taxi, Mietwagen und Ausflugsfahrten.
Diese beinhalten die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Konzessionen ebenso wie die Überprüfung und Eignung der Inhaber / Bewerber.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Mindestanforderungen an den Betriebssitz.
Bitte achten Sie darauf, Ihre Anträge (Genehmigung und Verlängerung) rechtzeitig (3 Monate vorher) einzureichen.
Im Downloadbereich finden Sie neben einer allgemeinen Information zur Unterscheidung von Taxi, Mietwagen und Ausflugsfahrten auch alle notwendigen Anträge und Dokumente.Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Als Privatperson versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
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Verkehrszentrum Rosenheim
Führerscheinstelle und KFZ-Zulassungsstelle
Äußere Oberaustr. 4 im Rosenheimer Aicherpark
83026 RosenheimPostanschrift:
Wittelsbacherstr. 53
83022 RosenheimÖffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
07:30 Uhr – 12:00 UhrDienstag und Donnerstag:
13:00 Uhr – 17:00 UhrDownloads:
Alle downloadenRechtsgrundlagen
Führerscheinumtausch, Ersatz, internationaler Führerschein
Allgemeines zum Führerschein
Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen. Bei Änderungen/Ersatz/Verlust wird jeweils ein neuer Führerschein ausgestellt. Für bestimmte Zwecke werden zusätzliche Führerscheine (Bsp. Internationaler Führerschein) erstellt.
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden müssen bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Frist in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden. Eine Staffelung zur Umtauschpflicht (bis 2033) erfolgt nach Geburtsjahrgängen (gilt bei graue und rosa Papierführerscheine) oder nach Ausstellungsdatum (Kartenführerscheine).
Weitere Informationen erhalten Sie in den Unterkategorien.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Als Privatperson versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenFahrerlaubnisbehörde allgemeinTel. +49 8031 392-5353Fax +49 8031 392-9083Umtausch allgemein
Grundsätzlich besteht noch keine Notwendigkeit ihren bisherigen Führerschein der noch unbeschädigt und gut lesbar ist umzutauschen. Sollten Sie jedoch einen Internationalen Führerschein, eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, eine Fahrerkarte benötigen oder es sind Auflagen in der Fahrerlaubnis zu ändern, ist das Dokument zu tauschen. Die gesetzliche Umtauschpflicht besteht erst bis 2033. Hierzu erhalten Sie in der nächsten Unterkategorie alle ausführlichen Informationen.
Anträge und Informationen zum Umtausch der Fahrerlaubnis im allgemeinen erhalten Sie im Downloadbereich.
Für Sie zuständig:
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Als Privatperson versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenFahrerlaubnisbehörde allgemeinTel. +49 8031 392-5353Fax +49 8031 392-9083Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Aktion Online-Service der Führerscheinstelle Termine und Führerscheine online beantragen Vorschau Pflichtumtausch Führerschein Termine, Fristen, Kosten und Antragstellung Vorschau Weitere Informationen Führerscheinumtausch allgemein Vorschau Übersicht der Fahrerlaubnisklasse zum 19.01.2013 Vorschau Antrag Umstellung Neuausstellung Vorschau Pflichtumtausch
Der Gesetzgeber hat am 15.02.2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Hintergrund ist der, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzen soll. Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich unangetastet. Der sog. Pflichtumtausch soll allerdings gestaffelt nach Geburtsjahrgängen (graue und rosa Papierführerscheine) oder nach Ausstellungsjahr (EU-Kartenführerschein ohne Befristung) vollzogen werden um den hohen Umtauschzahlen gerecht zu werden.
Es wird deshalb dringend empfohlen die gesetzlichen Umtauschfristen zu beachten.
Weitere ausführliche Informationen zu den Umtauschfristen und Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich.
Für Sie zuständig:
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Alle downloadenTitel Beschreibung Aktion Antrag auf Umtausch oder Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Änderungen Vorschau Online-Service der Führerscheinstelle Termine und Führerscheine online beantragen Vorschau Pflichtumtausch Führerschein Termine, Fristen, Kosten und Antragstellung Vorschau Weitere Informationen zur Umtauschpflicht Vorschau Ersatzführerschein
Falls ihre Fahrerlaubnis verloren oder nicht mehr auffindbar ist, muss ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt werden. Das gleiche gilt bei notwendigen Änderungen (Bsp. Wegfall einer Auflage) oder wenn der Führerschein beschädigt sein sollte.
Für die Ausstellung eines Ersatzführerschein ist beim Hauptwohnsitz im Landkreis die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Rosenheim zuständig.
Alle Informationen und Anträge über einen Ersatzführerschein finden Sie im Downloadbereich.
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
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Internationaler Führerschein
Falls Sie außerhalb der Europäischen Union ein Fahrzeug fahren möchten, benötigen Sie in vielen Ländern einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein sondern bestätigt lediglich den Besitz der nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins kann nur erfolgen, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Weitere Informationen und den erforderlichen Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Für Sie zuständig:
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
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Überprüfung der Fahreignung:
Neuerteilung nach Entziehung, Versagung, Verzicht
Allgemeines zur Überprüfung der Fahreignung
Eine Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde ist es auch -sowohl bei Bewerbern, als auch bei Inhabern einer Fahrerlaubnis- zu prüfen, ob der/die Betroffene zum Führen von Fahrzeugen geeignet und befähigt ist. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde Anordnungen treffen, die dann ggf. zum Entzug oder der Versagung der Fahrerlaubnis führen. Anlass für solche Anordnungen sind insbesondere Erkenntnisse über Drogen- oder Alkoholkonsum, gesundheitliche Einschränkungen oder charakterliche Mängel.
Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden oder wurde darauf verzichtet, ist die Fahrerlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden.Für Sie zuständig:
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S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
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Punktesystem, Probezeit
Allgemeines zum Punktesystem
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder A1 wird eine Probezeit von 2 Jahren festgesetzt. Werden innerhalb der Probezeit Verkehrszuwiderhandlungen begangen, die im Fahreignungsregister eingetragen werden, so folgt in der Regel eine Verlängerung der Probezeit und es wird eine Probezeitmaßnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Die meisten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden im Fahreignungsbewertungssystem (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingetragen und in bestimmten Fällen automatisiert an die Fahrerlaubnisbehörde übertragen. Die Fahrerlaubnisbehörden haben dann die gesetzlich geregelten Maßnahmen zu treffen.
Auskünfte aus dem FAER erhalten Sie jederzeit beim KBA (www.kba.de).Für Sie zuständig:
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
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Ausländische Fahrerlaubnis
Allgemeines zur ausländischen Fahrerlaubnis
Sollten Sie aus einem sog. Drittstaat (außerhalb der EU/EWR) in die Bundesrepublik Deutschland ziehen und damit ihren Hauptwohnsitz hierhin verlegen, müssen Sie ihren ausländischen Führerschein umtauschen. Die ausländische Fahrerlaubnis kann in Deutschland noch für die Dauer von 6 Monaten ab Einreise nach Deutschland genutzt werden. Dennoch sind die gesetzlichen Mindestalter zum Führen von Fahrzeugen zu beachten. Nicht automatisch darf ohne Berücksichtigung der vorgeschriebenen Altersbestimmungen eine ausländische Fahrerlaubnis genutzt werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Downloadbereich.
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S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
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Allgemeine Informationen
Im Fachbereich Straßenverkehr finden Sie alle Informationen zum Thema Verkehr.
Es beinhaltet jegliche Genehmigungen auf den klassifizierten Straßen im Landkreis Rosenheim ob zum Thema Baustellen, Veranstaltungen als auch Schwertransporte. Genauso finden Sie hier Antworten zu Taxi- und Mietwagenkonzessionen und dem gewerblichen Güterverkehr.
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Gewerblicher Güterverkehr, EU-Fahrerbescheinigungen
Allgemeines zum gewerblichen Güterverkehr
Alle Unternehmer die mit einem Fahrzeug von über 3,5 t (einschließlich Anhänger) Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befördern, brauchen dazu eine Erlaubnis. Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der EU wird eine Lizenz benötigt.
Zur Überprüfung eines regulären Beschäftigungsverhältnis wurde im Güterbeförderungsgewerbe innerhalb der EU ein einheitliches Kontrolldokument eingeführt; die EU-Fahrerbescheinigung.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.
Gewerblicher Güterverkehr
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (einschließlich Anhänger) über 2,5t (ab 21.05.2022) ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis gilt auch nur innerhalb des Bundesgebietes. Werden Güter aus, in oder durch einen Staat der EU und den Staaten des europäischen Wirtschafsraum (EWR) befördert ist eine Gemeinschafslizenz notwendig. Die Lizenz berechtigt auf allen Verkehrsverbindungen im Gebiet der Gemeinschaft zum grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr.
Für die Erteilung der Erlaubnis und der Gemeinschaftslizenz ist die Straßenverkehrsbehörde nur bei einem Betriebssitz im Landkreis Rosenheim zuständig.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie im Downloadbereich.
Für Sie zuständig:
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenKatja KahlesTel. +49 8031 392-5358Fax +49 8031 392-95358Zimmer-Nr. 11.312Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Aktion Antrag auf zusätzliche Ausfertigung 17.87 KB öffnenVorschau Antrag gewerblicher Güterkraftverkehr 17.87 KB öffnenVorschau Eigenkapitalbescheinigung 17.87 KB öffnenVorschau Zusatzbescheinigung 17.87 KB öffnenVorschau EU-Fahrerbescheinigung
Damit in allen Mitgliedstaaten eine Überprüfung eines regulären Beschäftigungsverhältnisses im Güterkraftverkehr möglich ist wurde die EU-Fahrerbescheinigung eingeführt. Die EU-Fahrerbescheinigung ist notwendig für alle Unternehmen die Fahrer mit einer Staatsangehörigkeit eines Drittstaates beschäftigen. Die EU-Fahrerbescheinigung ist ein Nachweis, dass ein ordnungsgemäßes Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Fahrer und dem jeweiligen Unternehmen vorliegt. Ausschließlich der Unternehmer mit dem Betriebssitz im Landkreis Rosenheim kann bei der Straßenverkehrsbehörde die Fahrerbescheinigung beantragen.
Alle Informationen und Anträge dazu finden Sie im Downloadbereich.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Als Privatperson versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenKatja KahlesTel. +49 8031 392-5358Fax +49 8031 392-95358Zimmer-Nr. 11.312Downloads:
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Großraum- und Schwerverkehr, Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Allgemeines zum Großraum- und Schwerverkehr, Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Sofern Ihr Fahrzeug die gesetzlichen zulässigen Abmessungen (Maße, Gewichte, Sichtfeld) überschreitet benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Dasselbe betrifft den Transport von übergroßen Ladungen (Schwerverkehr) mit gewöhnlichen Fahrzeugen.
Auch gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 t und für alle Lastkraftwagen mit Anhänger. Wer zwingend eine Fahrt durchführen muss, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.
Großraum- und Schwerverkehr
Einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten und/oder Gesamtgewichte die die zulässigen Grenzen überschreiten und/oder das Sichtfeld eingeschränkt ist. Voraussetzung hierfür ist zunächst die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO über die abweichende Technik des Fahrzeuges. Diese Ausnahme erteilt zunächst die Regierung der Oberpfalz.
Die Antragstellung zur Erteilung der Erlaubnis erfolgt dann in der Regel online über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwerverkehr (VEMAGS) unter www.vemags.de. Für eine Antragstellung in Papierform und alle weiteren Fragen setzen Sie sich bitte mit dem unten angegebenen Ansprechpartner in Verbindung.
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
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Download: Hier Zertifikat herunterladenKonstanze ReithmaierTel. +49 8031 392-5360Fax +49 8031 392-9003Zimmer-Nr. 11.308Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Es gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr und an allen Samstagen im Juli und August von 07:00 Uhr bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen grundsätzlich ein Fahrverbot von LKW über 7,5 t und von LKW mit Anhängern. Sofern zwingend erforderliche Fahrten durchgeführt werden müssen ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Alle Informationen über eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und von der Ferienreiseverordnung sowie den Antrag dafür finden Sie im Downloadbereich.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben können Sie sich jederzeit mit dem unten angegebenen Ansprechpartner in Verbindung setzen.
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Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Allgemeines zu Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
Für Veranstaltungen auf klassifizierten Straßen (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) ist grundsätzlich eine Erlaubnis von der unteren Straßenverkehrsbehörde notwendig. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen die jeweilige Gemeinde.
Sollte es sich um eine genehmigungsfreie Veranstaltung handeln, sind diese dennoch bei der unteren Straßenverkehrsbehörde anzeigepflichtig.
Alle Informationen über eine Erlaubnis für Veranstaltungen sowie den Antrag für eine Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund finden Sie im Downloadbereich.
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Download: Hier Zertifikat herunterladenElisabeth KleinTel. +49 8031 392-5356Fax +49 8031 392-95356Zimmer-Nr. 11.310Theodor TeubnerTel. +49 8031 392-5354Fax +49 8031 392-95354Zimmer-Nr. 11.310Elisabeth MayerTel. +49 8031 392-5351Fax +49 8031 392 95351Zimmer-Nr. 11.311Downloads:
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Verkehrszeichen und Baustellen
Allgemeines zu Verkehrszeichen und Baustellen
Für alle verkehrsrechtliche Anordnungen im Zuge von Kreis-, Staats-, und Bundesstraßen sind die Anträge bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Anordnungen erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.
Verkehrszeichen allgemein
Bei den allgemeinen verkehrsrechtlichen Anordnungen auf überörtlichen Straßen im Landkreis Rosenheim liegt die Zuständigkeit bei der unteren Straßenverkehrsbehörde. Zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen zählen neben der Beschilderung auch die Markierungen an Straßenzügen. Aufgabe ist es das die Beschilderung immer der derzeitigen gültigen Rechtsauffassung entspricht. Dafür werden gezielt und auch im Zuge der Verkehrsschauen alle klassifizierten Straßen überprüft. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde.
Für die Beantragung von Verkehrszeichen (Bsp. Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art / 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) ist ein formloser schriftlicher Antrag mit der erforderlichen Begründung zu stellen.
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Download: Hier Zertifikat herunterladenGrit HarbeckTel. +49 8031 392-5302Fax +49 8031 392 95302Zimmer-Nr. 11.309Janine HarraßerTel. +49 8031 392-5352Fax +49 8031 392-95352Zimmer-Nr. 11.309Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen
Sobald sich Arbeitsstellen (Baustellen) im Verkehrsraum befinden ist vor Beginn der Bauausführung ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Anordnung die jeweilige Gemeinde.
Für die Absperrung und Sicherung der Baustelle wird die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Diese enthält alle erforderlichen Verkehrsbeschränkungen, Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenpläne sowie die notwendigen Auflagen.
Der vollständige Antrag ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn zu stellen.
Erst bei Vorlage der vollständigen Unterlagen kann eine Bearbeitung erfolgen.
Den Antrag finden Sie im Downloadbereich.
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Zertifikatsdetails:
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Download: Hier Zertifikat herunterladenElisabeth KleinTel. +49 8031 392-5356Fax +49 8031 392-95356Zimmer-Nr. 11.310Theodor TeubnerTel. +49 8031 392-5354Fax +49 8031 392-95354Zimmer-Nr. 11.310Elisabeth MayerTel. +49 8031 392-5351Fax +49 8031 392 95351Zimmer-Nr. 11.311Downloads:
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Parkausweis für Handwerker und soziale Dienste
Allgemeines zum Parkausweis für Handwerker und soziale Dienste
In bestimmten Einzelfällen kann ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen gestellt werden.
Von den Ausnahmegenehmigungen können Gebrauch machen Handwerker, Handelsvertreter und soziale Dienste.
Für die Parkerleichterung ist der Antrag im Downloadbereich auszufüllen und mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) an die untere Straßenverkehrsbehörde zu schicken.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Aktion Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen 17.87 KB öffnenVorschau
Allgemeine Informationen
Im Fachbereich der Zulassungsstelle finden Sie alle Informationen rund um das Thema Kfz-Zulassung. Das beinhaltet unter anderem die An-, Ab-, Ummeldung eines Fahrzeuges, Adress- und technische Änderungen, genauso die Verkaufsmitteilungen für ein Fahrzeug.
Auch möchten wir auf die Möglichkeit der Zulassung im Verbund der erweiterten Zuständigkeit (VeZ) hinweisen. Im Landkreis Rosenheim besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit Fahrzeuge für die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgaden, Garmisch-Partenkirchen, München Starnberg, Fürstenfeldbruck und der Stadt Rosenheim anzumelden.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.
Hausanschrift:
Verkehrszentrum Rosenheim Führerscheinstelle und KFZ-Zulassungsstelle
Äußere Oberaustraße 4 im Rosenheimer Aicherpark, 83026 Rosenheim
Postanschrift: Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim
Onlineservice Terminreservierung: zur Online-Reservierung
Bitte beachten Sie, dass wir nur für Landkreisbürger zuständig sind.
Internetbasierte Fahrzeugzulassung – So funktioniert „i-Kfz“:
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf folgende Links: Alles was Sie wissen müssen und Antragstellung


Zulassungen
Allgemeines zur Zulassung
Sobald Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegen wollen, müssen Sie das Fahrzeug zulassen. Die Anmeldung ihres Fahrzeuges hat grundsätzlich in der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde zu erfolgen. Die Zuständigkeit richtet sich immer nach dem Hauptwohnsitz oder Betriebssitz. Im Landkreis Rosenheim haben Sie auch die Möglichkeit aufgrund der 2 Außenstellen die für Sie günstiger gelegene Zulassungsstelle anzufahren.
Weitere Informationen erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.
Neufahrzeuge aus dem In- und Ausland
Um ein Neufahrzeug handelt es sich dann, wenn das Fahrzeug erstmals in den Verkehr kommt, d. h. es hatte noch nie ein amtliches Kennzeichen und in den Fahrzeugpapieren steht kein Erstzulassungsdatum. Hierbei spricht man von sog. fabrikneuen Fahrzeugen.
Der Erwerb des Kraftfahrzeugs kann im In- oder Ausland erfolgt sein.
Die Zuständigkeit bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes ist dann gegeben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis begründen.
Nutzen Sie auch unseren Verbund der erweiterten Zuständigkeit (VeZ). Damit können Sie auch im Landkreis Rosenheim Zulassungsvorgänge für andere Zulassungsbezirke durchführen.
Alle Informationen zur Zulassung eines Neufahrzeuges finden Sie im Downloadbereich.
Ansprechpartner:
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Typ: S/MIME
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Download: Hier Zertifikat herunterladenZulassungsstelle Wasserburg a. InnTel. +49 8071 9227-0Fax +49 8071 921045Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Unterlagen für eine Zulassung 94.09 KB 13.07.2020 DownloadVorschau Vollmacht mit SEPA-Mandat 17.88 KB 09.10.2019 öffnenVorschau Umschreibung eines Fahrzeuges
Sie haben sich ein gebrauchtes Fahrzeug im In- oder Ausland gekauft oder haben jetzt Ihren Hauptwohnsitz/Betriebssitz in den Landkreis Rosenheim verlegt. Damit haben Sie die Verpflichtung das Fahrzeug unverzüglich umzuschreiben. Ist das Fahrzeug bereits auf Ihren Namen in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und vor der Umschreibung noch nicht abgemeldet worden, besteht die Möglichkeit, dass Sie das amtliche Kennzeichen bei gleichem Fahrzeughalter mitnehmen können. Eine Umschreibung ist jedoch unumgänglich.
Nutzen Sie auch unseren Verbund der erweiterten Zuständigkeit (VeZ). Damit können Sie auch im Landkreis Rosenheim Zulassungsvorgänge für andere Zulassungsbezirke durchführen.
Alle Informationen zur Umschreibung eines Fahrzeuges finden Sie im Downloadbereich.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Unterlagen für eine Zulassung 94.09 KB 13.07.2020 DownloadVorschau Vollmacht mit SEPA-Mandat 17.88 KB 09.10.2019 öffnenVorschau Wiederzulassung nach Abmeldung
Ein Fahrzeug das außer Betrieb gesetzt wurde, soll wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um die Wiederzulassung. Die Zuständigkeit bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes ist dann gegeben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Betriebssitz immer noch im Landkreis begründen.
Nutzen Sie auch unseren Verbund der erweiterten Zuständigkeit (VeZ). Damit können Sie auch im Landkreis Rosenheim Zulassungsvorgänge für andere Zulassungsbezirke durchführen.
Auch besteht die Möglichkeit das Fahrzeug online wieder zuzulassen (nähere Informationen hierzu finden Sie im Onlineservice).
Alle weiteren Informationen zur Wiederzulassung eines Fahrzeuges finden Sie im Downloadbereich.
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Umkennzeichnung eines KFZ wegen Kennzeichenverlust/-diebstahl
Sollte Ihnen ein oder beide amtlichen Kennzeichen abhanden gekommen sein, beispielsweise durch Diebstahl oder Verlust, haben Sie unverzüglich eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle zu erstatten. Mit dieser Anzeige kommen Sie zur kennzeichenführenden Zulassungsbehörde damit Ihrem Fahrzeug ein anderes amtliches Kennzeichen zugeteilt werden kann.
Weitere Information über die vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Aktion Unterlagen für eine Umkennzeichnung 15.18 KB Download
Abmeldung
Allgemeines zur Abmeldung
Eine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeuges ist immer dann erforderlich, wenn es nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden soll. Sobald das Fahrzeug abgemeldet wurde, darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen oder am Straßenverkehr teilnehmen. Grundsätzlich wird mit der Abmeldung das Kennzeichen wieder frei. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Zuge der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für den gleichen Halter und das gleiche Fahrzeug kostenpflichtig für 12 Monate zu reservieren.
Alle Informationen zur Abmeldung bei der Zulassungsstelle oder im Onlineverfahren finden Sie im Downloadbereich.
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Download Informationen zur Abmeldung 16.52 KB 09.10.2019 Download Verbleibserklärung 17.88 KB 09.10.2019 öffnenVorschau
Berichtigung/Verlust der Fahrzeugpapiere
Allgemeines zur Berichtigung/Verlust der Fahrzeugpapiere
Sobald sich Änderungen in der Person (Namen) oder Anschrift (innerhalb des Landkreises) oder am Fahrzeug (technische Änderung) ergeben, sind auch die Fahrzeugdokumente umgehend zu aktualisieren.
Falls Ihnen eine Zulassungsbescheinigung (Teil I und/oder Teil II) in Verlust gerät, können Sie bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Weitere ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.
Änderung der Fahrzeugpapiere
Alle Angaben in den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung) müssen aufgrund der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Das heißt, werden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen oder ändert sich der Name oder die Anschrift innerhalb des Landkreises sind die Dokumente durch Vorlage der entsprechenden Nachweise in der zuständigen Zulassungsbehörde vorzunehmen.
Die Zuständigkeit ist nur gegeben, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Rosenheim haben. Sie können auch im Landkreis Rosenheim Änderungen der Fahrzeugpapiere für andere Zulassungsbezirke durchführen lassen. Nutzen Sie unseren Verbund der erweiterten Zuständigkeit (VeZ).
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Download: Hier Zertifikat herunterladenZulassungsstelle Wasserburg a. InnTel. +49 8071 9227-0Fax +49 8071 921045Verlust der Zulassungsbescheinigungen
Falls Ihnen ein Teil der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein) in Verlust geraten ist, besteht die Möglichkeit in der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde Ersatzdokumente zu beantragen. Für eine Ausfertigung von neuen Bescheinigungen ist grundsätzlich immer eine Versicherung an Eides statt über den Verlust abzugeben. Die eidesstattliche Versicherung ist entweder persönlich bei einem deutschen Notar oder in der Zulassungsbehörde abzugeben. Erst mit dieser Erklärung können Ersatzdokumente durch den Fahrzeughalter beantragt werden.
Weitere ausführliche Informationen über die Ausstellung von Ersatz-Zulassungsbescheinigungen finden Sie im Downloadbereich.
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Besondere Kennzeichen
Allgemeines zu besonderen Kennzeichen
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind auch noch weitere Formen zur herkömmlichen Zulassung möglich. Hier spricht man von den sog. besonderen Kennzeichen. Darunter fallen: Ausfuhr-, Kurzzeitkennzeichen, Saison- und Wechselkennzeichen, Kennzeichen für Elektrofahrzeuge, grüne Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und rote Dauerkennzeichen.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.
Saison- und Wechselkennzeichen
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr nutzen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Saisonzeitraum muss mindestens 2 Monate betragen und kann längstens 11 Monate sein. Den Zeitraum müssen Sie bei der Versicherung festlegen und bekommen zur Zulassung oder Änderung eine elektronische Versicherungsbestätigung mit dem Saisonzeitraum ausgehändigt.
Auch haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie 2 Fahrzeuge mit der gleichen Fahrzeugklasse besitzen und diese nicht immer nutzen wollen ein sog. Wechselkennzeichen zu beantragen.
Beim Wechselkennzeichen muss allerdings trotzdem für beide Fahrzeuge, auch wenn nur ein Fahrzeug genutzt werden kann, die Kfz-Steuer entrichtet werden.
Alle ausführlichen Informationen zum Saison- und Wechselkennzeichen finden Sie im Downloadbereich.
Ansprechpartner:
Sicherheit geht vor!
Als Privatperson versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenZulassungsstelle Wasserburg a. InnTel. +49 8071 9227-0Fax +49 8071 921045Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Download Informationen zu Saison- und Wechselkennzeichen 18.49 KB 09.10.2019 Download E-Kennzeichen und grüne Kennzeichen
Das Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen) ist für bevorrechtigte elektrisch betriebene Fahrzeuge bestimmt. Sofern Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann das E-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
Grundsätzlich ist für jedes Fahrzeug eine Kfz-Steuer zu entrichten. Dennoch sind Fahrzeuge mit einem bestimmten Einsatzzweck von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie führen ein amtliches Kennzeichen mit grüner Schrift.
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenZulassungsstelle Wasserburg a. InnTel. +49 8071 9227-0Fax +49 8071 921045Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Download Informationen zu Elektrofahrzeuge und grüne Kennzeichen 18.64 KB 09.10.2019 Download Rote Dauerkennzeichen für Händler/Oldtimer
Für Kraftfahrzeughersteller,- händler oder –werkstätten können rote Dauerkennzeichen zur betrieblichen Verwendung beantragt werden. Der Antragsteller wird bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen. Nichtberechtigte haben den Bedarf nachzuweisen.
Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind, können ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen kann für mehrere Oldtimerfahrzeuge verwendet werden, jedoch sind nur bestimmte Fahrten erlaubt.
Alle ausführlichen Informationen zu den roten Dauerkennzeichen finden Sie im Downloadbereich.
Ansprechpartner:
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
Zum Schutz unserer E-Mail-Kommunikation bieten wir ein S/MIME-Zertifikat für unsere Domain (@lra-rosenheim.de) an. Dieses Zertifikat ermöglicht die verschlüsselte Übertragung von E-Mails an unsere Domain und stellt sicher, dass Nachrichten authentisch und unverändert bleiben.
Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenRosemarie ZieglerTel. +49 8031 392-5320Fax +49 8031 392 95320Zimmer-Nr. 11.111Christian AgerTel. +49 8031 392-5328Fax +49 8031 392 95328Zimmer-Nr. 11.215Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Antrag auf Dauerkennzeichen 17.88 KB 09.10.2019 öffnenVorschau Antrag auf rotes Oldtimerkennzeichen 17.87 KB 09.10.2019 öffnenVorschau Historisches Kennzeichen (Oldtimer)
Ein historisches Kennzeichen kann auf Antrag den Fahrzeugen zugeteilt werden die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden. Das Oldtimerkennzeichen enthält am Anschluss an die letzte Ziffer der Erkennungsnummer den Buchstaben „H“ für „Historisches Fahrzeug“. Es besteht auch die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen mit historischen Kennzeichen zu führen.
Alle ausführlichen Informationen zu den historischen Kennzeichen finden Sie im Downloadbereich.
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S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
Einsatz: Domainweite E-Mail-Verschlüsselung
Download: Hier Zertifikat herunterladenZulassungsstelle Wasserburg a. InnTel. +49 8071 9227-0Fax +49 8071 921045Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Download Informationen historischen Kennzeichen 16.69 KB 09.10.2019 Download Vollmacht mit SEPA-Mandat 17.87 KB 09.10.2019 öffnenVorschau Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ist nur ein nationales Kennzeichen das für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands genutzt werden kann. Die Zulassung erfolgt befristet für maximal 5 Tage.
Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Das Ausfuhrkennzeichen kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
Alle ausführlichen Informationen zum Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen finden Sie im Downloadbereich.Ansprechpartner:
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S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Zertifikatsdetails:
Typ: S/MIME
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Halterauskünfte/Verkaufsmitteilungen
Allgemeines zur Halterauskunft
Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskünfte über den Halter und/oder die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges aus dem Zulassungsbezirk erteilen. Das Recht auf eine Auskunft aus den Registern der Zulassungsbehörde hat nur, wer die Daten zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind benötigt. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung erfolgen.
Der Verkauf eines zugelassenen Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde mittels einer Veräußerungsanzeige unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Dennoch wird dringend empfohlen Fahrzeuge nur im abgemeldeten Zustand zu verkaufen. Auch wenn mit der Abgabe einer vollständigen Veräußerungsanzeige der Verkäufer grundsätzlich von der Pflicht zu weiteren Zahlungen befreit ist.
Die Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister 17.88 KB 09.10.2019 öffnenVorschau Mitteilung an Zulassungsbehörde wegen Verkauf eines Fahrzeugs 17.88 KB 09.10.2019 öffnenVorschau
Onlineservice
Terminreservierung und Wunschkennzeichen
Allgemeine Informationen
Mit Beginn des Winterfahrplans am 10. Dezember 2023 ist der Landkreis Rosenheim dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) beigetreten. Dieser ist damit für die einheitliche Tarifanwendung im Öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenpersonennahverkehr in der Region zuständig.
Der Landkreis Rosenheim bleibt Aufgabenträger, das heißt, er entscheidet, wo und in welchem Umfang Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) stattfindet. Diese Aufgabe nimmt er noch zusammen mit der Stadt Rosenheim in der gemeinsamen „Rosenheimer Verkehrsgesellschaft – RoVG“ wahr.
Zudem kümmert sich der Landkreis um die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu den weiterführenden Schulen.

Rosenheimer Verkehrsgesellschaft
Wer ist die RoVG?
Durch das Bayer. Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurden die Stadt Rosenheim und der Landkreis Rosenheim zu Aufgabenträgern im Nahverkehrsraum Rosenheim bestimmt.
Um eine enge Kooperation der beiden Aufgabenträger sicherzustellen, wurde im Jahr 1995 die gemeinsame Rosenheimer Verkehrsgesellschaft ins Leben gerufen.Für Sie zuständig:
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S/MIME Public Domain Zertifikat für sichere E-Mail-Verschlüsselung (für Unternehmen)
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Typ: S/MIME
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Download: Hier Zertifikat herunterladenDownloads:
Alle downloadenTitel Dateigröße Datum Aktion Liniennetzplan_Stadtverkehr_Rosenheim 516.02 KB 06.05.2021 DownloadVorschau Liniennetzplan_Landkreis_Rosenheim 330.50 KB 06.05.2021 DownloadVorschau Was sind die Aufgaben der RoVG
• Umsetzung des im Herbst 2019 beschlossenen Nahverkehrsplanes
• Vertretung der regionalen Interessen gegenüber der Genehmigungsbehörde für den Busverkehr (Regierung v. Oberbayern) und dem Aufgabenträger für den Schienenverkehr (Freistaat Bayern)
• Abwicklung der gesamten ÖPNV-Angelegenheiten für die Aufgabenträger Stadt und Landkreis
• Koordination des ÖPNV (Bus/Bahn)
• Initiierung neuer Angebote
• ÖPNV-Marketing (z.B. Gesamtfahrplan)
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)
Ein Aufgabenträgerverband - Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Am 28. Mai 1972 begann mit dem Start der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH eine neue Epoche in der Landeshauptstadt. Entlang eines 1.400 Kilometer langen Verbundnetzes gibt es 1.500 Haltestellen. Am meisten freuen sich die Münchner aber über einheitlich geltende Fahrpreise und Fahrscheine. Seine erste Bewährungsprobe, die Beförderung der Besucherinnen und Besucher der olympischen Sommerspiele von 1972, besteht der MVV mit Bravour.
Eine Strukturveränderung erfährt der MVV mit der Bahnreform zum 30. April 1996. Die Verantwortung dafür wird regionalisiert. Dadurch wird der MVV in einen Aufgabenträgerverbund umgewandelt. Die Gesellschafter sind der Freistaat, die Landeshauptstand München sowie die Verbundlandkreise München, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck und Starnberg.
Zum 10. Dezember 2023 wächst der MVV nach langer Zeit um die Landkreise Miesbauch und Rosenheim sowie um die kreisfreie Stadt Rosenheim. Auch der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wird vollständig integriert.
Ab 1. Januar 2025 erweitert sich das MVV-Gebiet neuerlich um die Landkreise Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau.
Ein Netz, ein Fahrplan, ein Ticket - MVV
Mit Beginn des Winterfahrplans am 10. Dezember 2023 ist die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH für die einheitliche Tarifanwendung im Öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenpersonennahverkehr auch im Landkreis Rosenheim zuständig. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde dadurch ein durchgehendes Tarif-System aus einer Hand zur Verfügung gestellt.
Im MVV-Bereich wird für die gesamte Strecke nur ein Ticket benötigt, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel die Bürgerinnen und Bürger nutzen. Die Fahrpläne für Bus und Bahn sind aufeinander abgestimmt und ermöglichen so bessere und einfachere Umstiege. Zudem profitiert der Fahrgast von einer übergreifenden Fahrplanauskunft sowie von Echtzeitinformationen mit Routing.
Landkreis-Pass und IsarCard S
Der Landkreis-Pass ermöglicht den Erwerb eines Monatstickets zu einem deutlich reduzierten Preis.
Den Landkreis-Pass können Personen beantragen, die folgende Leistungen erhalten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Personen die sich sozial oder ökologisch in einem Freiwilligenjahr oder in einem Bundesfreiwilligendienst engagieren
Wo und wie bekomme ich den Landkreis-Pass?
Bitte beantragen Sie den Landkreis-Pass hier online oder nutzen Sie den QR-Code. Hierfür werden ein amtlicher Lichtbildausweis und der letzte Leistungsbescheid bzw. ein Nachweis, der Ihr freiwilliges Jahr dokumentiert, benötigt.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, schreiben Sie eine E-Mail an landkreispass@lra-rosenheim.de.
Antrag auf einen Landkreispass:
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