Wer 1971 oder danach auf die Welt gekommen ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist der 19. Januar 2025, dieser Tag fällt auf einen Sonntag. Bis dahin muss das alte Papierdokument in einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.

„Der Andrang bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim ist nach wie vor sehr groß, doch dank unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wir gut für die Situation aufgestellt“, betont Bianco Domprobst, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde im Verkehrszentrum Rosenheim. Er weist in diesem Zusammenhang auch auf das umfangreiche Online-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger hin. Über die Webseite des Landkreises Rosenheim gibt es die Möglichkeit, den Führerscheintausch online zu beantragen:

https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch

Für persönliche Vorsprachen gibt es dort zudem die Möglichkeit, Termine zu reservieren. Die Terminreservierung ist online unter diesem Link erreichbar:

https://terminreservierung.lra-rosenheim.de/

Die bisherigen „alten“ Papierführerscheine können auch in den 46 Gemeinden des Landkreises Rosenheim umgetauscht werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es nötig, für den Umtausch mindestens einmal bei der Behörde persönlich vorzusprechen. Zudem muss neben dem Ausweis ein aktuelles biometrisches Foto vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit für den neuen Führerschein im Scheckkartenformat liegt wegen dem aktuell sehr hohen Andrang bei zwei bis vier Wochen.

Hintergrund für die Tauschaktion ist eine EU-Richtlinie, wonach in Zukunft nur noch fälschungssichere Führerscheindokumente in Umlauf sein sollen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen daher alle Führerscheine in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht sein. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt.

Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert. Entsprechend läuft aktuell auch die Frist für alle Inhaber eines Papierführerscheins ab, die 1971 oder später geboren wurden. Hier gilt der 19. Januar 2025 als Stichtag für den Umtausch. Die Fahrerlaubnis, also die Berechtigungen zum Führen einzelner Fahrerlaubnisklassen, bleibt hierbei unberührt.

Der neue Kartenführerschein ist zukünftig auf 15 Jahre befristet. Durch die Befristung ist der Führerschein schwerer zu fälschen, da Passfoto und Daten – vergleichbar mit dem Personalausweis – regelmäßig aktualisiert werden.

Domprobst weist darauf hin, dass – nach dem genannten Stichtag – abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland ungültig sind. In solchen Fällen ist mit Bußgeldern zu rechnen. Es könne aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben nicht mehr anerkannt werden.

Das Verkehrszentrum des Landkreises Rosenheim befindet sich seit über drei Jahren in der Äußeren Oberaustraße 4 im Rosenheimer Aicherpark. Rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dort um die unterschiedlichsten Belange im Zulassungs- und Führerscheinwesen. Die Lage im Aicherpark bietet zahlreiche Vorteile. Spätestens seit der Öffnung der Anschlussstelle der B15 liegt der Standort besonders verkehrsgünstig in unmittelbarer Nähe zur Auf- bzw. Abfahrt zur Westtangente. Direkt am Gebäude stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Außerdem befindet sich der Bahnhaltepunkt „Rosenheim Aicherpark“ in der Nähe.

 

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die für das Verkehrszentrum Rosenheim ab dem 01.01.2025 geänderten Öffnungszeiten:

Montag           07:30-12:00

Dienstag         07:30-12:00 und 13:00-17:00

Mittwoch         07:30-12:00

Donnerstag     07:30-12:00 und 13:00-17:00

Freitag            07:30-12:00