Kreistag
Der für sechs Jahre gewählte Kreistag ist die kommunale Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger.
Als oberstes Organ entscheidet es über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen. Die Beschlussmöglichkeiten sind auf die eigenen und übertragenen Aufgaben des Landkreises beschränkt wie die Festsetzung des Kreishaushaltes oder der Erlass von Satzungen. Als Einrichtung der kommunalen Selbstverwaltung kann er nicht auf das Landratsamt als Staatsbehörde Einfluss nehmen.
Der Rosenheimer Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 70 Kreisräten. Aktuell gilt folgende Sitzverteilung:
CSU 26,
Bündnis 90/Die Grünen 14,
FW 8,
SPD 5,
Parteifreie/ÜWG 6,
AFD 3
ÖDP 3,
BP 2,
FDP 1,
Die Linke 1
Parteilos 1
Das Gremium tagt in der Regel viermal im Jahr. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.
Weitere Informationen:
Mitglieder des Kreistages
Sitzungskalender
Sitzungstermine, Bekanntmachungen
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