Umweltausschuss
Der Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung und Naturschutz ist im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel, mit Ausnahme von Vergaben und Grundstücksangelegenheiten, beschließend.
Er besteht aus dem Landrat und 14 Kreisräten. Die Zusammensetzung entspricht dem Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen.
Der Umweltausschuss wird vom Landrat nach Bedarf einberufen und tagt meist dreimal jährlich. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich und können von jedermann besucht werden.
Weitere Informationen:
Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität
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