E-Rechnung im Verein
E-Rechnung im Verein
Ab dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnungspflicht in Kraft getreten. Unternehmen und Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Was genau ist eine E-Rechnung und was ist zu beachten? Das erfahren Sie in unserem Workshop!
Online per Videokonferenz- Plattform ZOOM.
Die Veranstaltungen sind für Vereine mit Sitz oder Wirkungskreis im Landkreis Rosenheim.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf der Webseite des Landratsamtes.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung: https://formulare.lra-rosenheim.de/frontend-server/form/alias/1/Veranstaltung_E-Rechnung/
Die Ehrenamtskoordination wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des Modellprojektes „Zentrum für lokales Freiwilligenmanagement im Landkreis Rosenheim“ gefördert