Das Landrats-Amt Rosenheim bietet viele Hilfen für Familien an.
Sie bekommen auf dieser Internet-Seite Informationen zu diesen Themen:
- Kosten von der Kita-Betreuung
- Beratung zu der Erziehung von Kindern
- Schutz von Kindern
- Was ist eine Be-Urkundung?
Das Landrats-Amt Rosenheim bietet viele Hilfen für Familien an.
Sie bekommen auf dieser Internet-Seite Informationen zu diesen Themen:
Kleine Kinder werden tagsüber in verschiedenen Einrichtungen be-treut.
Diese Einrichtungen heißen: Kinder-Tages-Stätten
Das kurze Wort für diese Einrichtungen ist: Kita
Es gibt zum Beispiel diese Einrichtungen:
Die Betreuung von Kindern in der Kita kostet Geld.
Die Eltern müssen dafür bezahlen.
Manche Eltern können sich das nicht leisten.
Manche Eltern haben wenig Geld.
Dann zahlt der Staat einen Teil von den Kosten.
Manche Eltern haben sehr wenig Geld.
Dann zahlt der Staat alle Kosten.
Manchmal liest man bei dem Thema Kita-Kosten dieses Wort:
Unzumutbarkeit
Das heißt:
Die Eltern haben sehr wenig Geld.
Die Eltern können sich die Kosten für die Kita auf keinen Fall leisten.
Dann sagt man:
Die Unzumutbarkeit trifft bei diesen Eltern zu.
Dann zahlt der Staat alle Kosten für die Kita.
Manche Eltern bekommen schon Geld vom Staat.
Bei diesen Eltern trifft die Unzumutbarkeit oft auch zu.
Das heißt:
Der Staat zahlt die Kosten für die Kita für diese Eltern.
Eine Unzumutbarkeit trifft in diesen Fällen zu:
Es gibt im Freistaat Bayern einen Eltern-Beitrags-Zuschuss.
Das heißt:
Bayern zahlt für jedes Kind einen Teil von den Kosten für die Kita.
Bayern zahlt jeden Monat 100 Euro pro Kind.
Bayern zahlt das Geld direkt an die Kita.
Aber:
Bayern zahlt das Geld nur in einem bestimmten Zeitraum.
Zum Beispiel:
Ihr Kind feiert im Jahr 2022 seinen 3. Geburtstag.
Dann zahlt Bayern das Geld ab dem 1. September 2022 bis zur Einschulung von Ihrem Kind.
Feiert Ihr Kind im aktuellen Jahr seinen 3. Geburtstag?
Dann zahlt Bayern das Geld ab dem 1. September von diesem Jahr bis zur Einschulung von Ihrem Kind.
Die Erziehung von Kindern ist manchmal schwer.
Der Allgemeine Sozial-Dienst hilft Ihnen.
Es gibt im Landkreis Rosenheim den Allgemeinen Sozial-Dienst.
Die Abkürzung dafür ist: ASD
Beim ASD arbeiten Sozial-Pädagogen und Sozial-Pädagoginnen.
Die Sozial-Pädagogen und Sozial-Pädagoginnen beantworten Ihre Fragen zu dem Thema Familie.
Das ist das Angebot vom ASD:
Die Beratung kostet kein Geld.
Die Beratung ist freiwillig.
Die Berater und Beraterinnen geben keine Informationen über Sie weiter.
Der ASD berät Sie zum Thema Erziehung.
Sie erklären unseren Beratern und Beraterinnen Ihre Situation.
Sie sagen:
Das ist mein Problem.
Wir hören Ihnen gut zu.
Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
Wir überlegen:
Wir arbeiten mit verschiedenen Trägern von der Jugend-Hilfe zusammen.
Vielleicht brauchen Sie eine ambulante Hilfe.
Das heißt zum Beispiel:
Ein Sozial-Pädagoge oder eine Sozial-Pädagogin kommt zu Ihnen nach Hause.
Vielleicht brauchen Sie eine stationäre Hilfe.
Das heißt zum Beispiel:
Ihr Kind bekommt einen Platz in einem Kinder-Heim.
Der Allgemeine Sozial-Dienst unterstützt Sie.
Damit Sie die beste Hilfe für sich und Ihr Kind finden
Vielleicht wollen Sie Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
Die ambulante Hilfe kostet kein Geld.
Aber:
Die stationäre Hilfe kostet Geld.
Die Eltern bezahlen einen Teil von dem Geld.
Der Staat bezahlt den anderen Teil.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist wichtig.
Deswegen hilft der Landkreis Rosenheim den Kindern und Jugendli-chen.
Kinder sollen in Deutschland besonders gut beschützt werden.
Die Eltern sollen sich um Ihr Kind kümmern.
Das steht auch im Grund-Gesetz.
Das heißt:
Eltern sollen Ihr Kind pflegen und erziehen.
Das ist das Recht von den Eltern.
Und das ist die Pflicht von den Eltern.
Manche Eltern kümmern sich nicht gut um Ihr Kind.
Dann darf der Staat sich einmischen.
Kinder und Jugendliche haben diese Rechte:
Aber manchen Kindern geht es in ihren Familien nicht gut.
Zum Beispiel weil sich die Eltern nicht gut um die Kinder kümmern.
Deswegen gibt es das Jugend-Amt.
Es hilft diesen Kindern.
Es hilft auch Jugendlichen.
Das Jugend-Amt prüft zum Beispiel:
Das Jugend-Amt arbeitet mit den Eltern und dem Kind zusammen.
Das Jugend-Amt hilft der Familie.
Das Jugend-Amt und die Familie suchen gemeinsam nach Lösungen.
Vielleicht arbeiten Sie als Erzieher in der Kita.
Oder vielleicht sind Sie Lehrerin an einer Schule.
Oder vielleicht geben Sie Kindern Musik-Unterricht.
Oder vielleicht trainieren Sie Kinder beim Sport.
Vielleicht haben Sie dabei Angst um ein fremdes Kind aus Ihrem Um-feld.
Sie glauben:
Die Familie kümmert sich nicht gut um dieses Kind.
Sie können Hilfe holen.
Diese Einrichtungen beraten Sie:
Dann rufen Sie bitte direkt das Kreis-Jugend-Amt Rosenheim an.
Vielleicht hat das Kreis-Jugend-Amt geschlossen:
Dann rufen Sie bitte die Polizei an.
Das ist die Telefon-Nummer von der Polizei: 110
Manche Schreiben sind nur mit einer Be-Urkundung gültig.
Zum Beispiel:
Meistens macht ein Notar oder eine Notarin eine Be-Urkundung.
Notar oder Notarin ist ein besonderer Beruf.
Ein Notar oder eine Notarin ist so ähnlich wie ein Anwalt
oder eine Anwältin.
Das passiert bei einer Be-Urkundung:
Ein Notar oder eine Notarin liest sich das Schreiben durch.
Und macht einen Stempel auf das Schreiben.
Und der Notar oder die Notarin unterschreibt auf dem Schreiben.
Das bedeutet:
Das Schreiben ist echt.
Das Schreiben ist keine Fälschung.
Das Schreiben ist jetzt gültig.
Auch das Jugend-Amt macht Be-Urkundungen.
Zum Beispiel wenn Eltern nicht verheiratet sind.
Dann brauchen Sie eine Be-Urkundung für diese Schreiben:
Das Jugend-Amt be-urkundet auch:
Diese Be-Urkundungen kosten kein Geld.
Ein wichtiger Hinweis:
Wollen Sie eine Be-Urkundung vom Jugend-Amt bekommen?
Dann vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Ohne Termin können Sie keine Be-Urkundung bekommen.
Fragen Sie bitte am Telefon:
Vielleicht sprechen Sie nicht so gut Deutsch.
Dann brauchen Sie einen Übersetzer oder eine Übersetzerin.
Der Übersetzer oder die Übersetzerin darf nicht mit Ihnen verwandt sein.
Damit es nicht zu einem Betrug kommen kann.
Das Landrats-Amt Rosenheim bietet viele Hilfen für Kinder und Jugendliche an.
Sie erhalten auf dieser Internet-Seite Informationen zu diesen Themen:
Es gibt viele verschiedene Angebote für Jugendliche im Landkreis Rosenheim
Es gibt in den Schul-Ferien viele Freizeit-Angebote.
Die Freizeit-Angebote sind für Kinder und Jugendliche.
Die Freizeit-Angebote stehen in einem Programm-Heft.
Das Heft ist vom Kreis-Jugend-Amt und dem Stadt-Jugend-Ring.
Das Heft erscheint jedes Jahr im Frühling.
Diese Freizeit-Angebote stehen zum Beispiel im Heft:
Viele Freizeit-Angebote dauern mehrere Tage lang.
Manche Freizeit-Angebote sind inklusiv.
Das heißt:
Die Freizeit-Angebote sind für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen.
Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen machen etwas zusammen.
Es gibt mehrere Austausch-Programme für Jugendliche im Landkreis Rosenheim.
Das heißt:
Jugendliche aus Deutschland lernen Jugendliche aus anderen Ländern kennen.
Die Jugendlichen besuchen sich in ihren Ländern.
Die Jugendlichen zeigen einander:
So lebe ich.
Die Jugendlichen lernen viel Neues kennen.
Zum Beispiel:
Die Kommunale Jugend-Arbeit und der Kreis-Jugend-Ring haben auch solche Austausch-Programme.
Zum Beispiel mit diesen Städten:
Die Kommunale Jugend-Arbeit hat auch ein Angebot für Schulen:
Vielleicht plant eine Schule einen Schüler-Austausch.
Das heißt:
Schüler und Schülerinnen aus Deutschland besuchen
Schüler und Schülerinnen aus einem anderen Land.
Dann gibt die Kommunale Jugend-Arbeit der Schule Geld.
Die Schüler und Schülerinnen können zusammen von dem Geld einen Ausflug machen.
Das Angebot ist nur für Schulen aus dem Landkreis Rosenheim.
Die Kommunale Jugend-Arbeit bietet viele Reisen für Jugendliche an.
Das heißt:
Die Jugendlichen fahren in eine andere Stadt.
Die Jugendlichen fahren zusammen als Gruppe.
Manchmal dauert die Reise einen Tag lang.
Manchmal dauert die Reise mehrere Tage.
Dann übernachten die Jugendlichen in der Stadt.
Das Angebot ist für Jugendliche aus dem Landkreis Rosenheim.
Es gibt zum Beispiel Reisen in diese Städte:
Die Jugendlichen können auf den Reisen diese Dinge kennenlernen:
Es gibt auch Reise-Angebote zu diesen Themen:
Es gibt in Deutschland das Jugend-Schutz-Gesetz.
Das Jugend-Schutz-Gesetz regelt das:
Jugendliche unter 18 Jahre sollen besonders geschützt werden.
Damit die Jugendlichen sicher aufwachsen können.
Erwachsene sollen sich an das Jugend-Schutz-Gesetz halten.
Besonders diese Erwachsenen:
Die Erwachsenen sollen zum Beispiel darauf achten:
Auch diese Erwachsenen sollen sich an das Jugend-Schutz-Gesetz halten:
Sie sollen zum Beispiel darauf achten:
Erwachsene sollen kleine Kinder nicht ohne Kinder-Sitz im Auto mitnehmen.
Vielleicht hält ein Erwachsener oder eine Erwachsene das Jugend-Schutz-Gesetz nicht ein.
Dann muss der Erwachsene oder die Erwachsene ein Buß-Geld zahlen.
Das heißt:
Eine Person zahlt als Strafe Geld an den Staat.
Man muss viele Dinge beim Jugend-Schutz beachten.
Die Kommunale Jugend-Arbeit im Landkreis Rosenheim hilft Ihnen dabei.
Das ist unser Angebot:
Das Angebot ist für diese Personen und Einrichtungen:
Wir arbeiten mit den Ordnungs-Ämtern und der Polizei zusammen.
Manche Eltern sind nicht verheiratet.
Das Kreis-Jugend-Amt berät diese Eltern zu diesen Themen:
Manche Eltern sind verheiratet.
Aber sie leben getrennt.
Das Kreis-Jugend-Amt berät diese Eltern zu diesem Thema:
Eine Beistand-Schaft ist ein Angebot vom Kreis-Jugend-Amt.
Das Angebot kostet kein Geld.
Ein Eltern-Teil kann einen Antrag beim Kreis-Jugend-Amt stellen.
Das passiert dann:
Das Kreis-Jugend-Amt ist dann der gesetzliche Vertreter von dem Kind.
Aber nur für eine bestimmte Aufgabe.
Die Aufgabe steht in dem Antrag.
Zum Beispiel:
Das Kreis-Jugend-Amt soll das regeln:
Vielleicht hat ein Eltern-Teil einen Antrag auf Beistand-Schaft gestellt.
Dieses Eltern-Teil bleibt der gesetzliche Vertreter von dem Kind.
Welches Eltern-Teil darf einen Antrag auf Beistand-Schaft stellen?
oder
Manche Eltern-Teile erziehen ihr Kind allein.
Und das andere Eltern-Teil zahlt Unterhalt für das Kind.
Aber manchmal zahlt das andere Eltern-Teil den Unterhalt nicht.
Oder das andere Eltern-Teil zahlt sehr wenig Unterhalt.
Dann zahlt der Staat einen Unterhalts-Vorschuss.
Das heißt:
Das Eltern-Teil mit dem Sorge-Recht bekommt Geld vom Staat.
Das Geld ist für Dinge für das Kind.
Es gibt eine Bedingung dafür:
Das Kind muss unter 19 Jahre alt sein.
Dann bekommt das Kind einen Unterhalts-Vorschuss.
Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gibt es noch mehr Bedingungen.
Damit diese Kinder Unterhalts-Vorschuss bekommen.
Das sind die Bedingungen:
oder
oder
Sie finden in dieser Broschüre mehr Informationen dazu.
Klicken Sie für die Broschüre auf diesen Link:
Das Kreis-Jugend-Amt hat ein besonderes Angebot für Real-Schulen und Wirtschafts-Schulen im Landkreis Rosenheim.
Das Kreis-Jugend-Amt unterstützt diese Personen an den Schulen:
Sozial-Pädagogen und Sozial-Pädagoginnen beraten diese Personen.
Die Beratung kostet kein Geld.
Die Beratung ist freiwillig.
Die Berater und Beraterinnen geben keine Informationen über Sie weiter.
Und die Sozial-Pädagogen und Sozial-Pädagoginnen arbeiten mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen zusammen.
Zum Beispiel mit Schul-Klassen.
Sie beschäftigen sich mit verschiedenen Themen.
Die Themen passen zum Alltag von den Kindern und Jugendlichen.