Gemeinden, Landratsämtern, Regierungen und Ministerien obliegt das Recht der Gefahrenabwehr. Wobei die höhere Behörde erst dann tätig werden soll, wenn die untere nicht oder nicht ausreichend tätig werden kann oder die Gefahr oder Störung deren Gebiet überschreitet. Im Landratsamt Rosenheim kümmert sich ein eigener Fachbereich um das Thema Sicherheit und Ordnung. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere der Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, des Waffen- und Sprengstoffgesetzes, des Jagd- und Fischereirechts, des Versammlungsgesetzes sowie des Katastrophenschutzgesetzes.
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist am Donnerstag, 23. Januar 2025, ab 14 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Freitag, 24. Januar 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.