Aktuelles

Aktuelle Informationen aus dem Landratsamt Rosenheim.
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  • AusschreibungenÖffentliche Ausschreibungen - Bildrechte: © Coloures-Pic #56663659 | stock.adobe.com
  • Ehrenamtskarte, Ehrungen und OrdenBayerischen Ehrenamtskarten gold und blau - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim

Allgemeine Informationen

Das Amtsblatt ist ein behördliches Mitteilungsblatt, das wichtige Informationen rund um den Landkreis für die Allgemeinheit enthält. Veröffentlicht werden Satzungen und Verordnungen, unter anderem aus den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wirtschaft, Naturschutz, Soziales, Finanzwesen, Verbraucherschutz sowie Gesundheits- oder Veterinärwesen. Daneben werden Satzungen verschiedener Zweckverbände und Bekanntmachungen der Sparkassen und des Amtlichen Blutspendedienstes publiziert.

Hier stellen wir Ihnen die jüngste Ausgabe als pdf-Datei zur Verfügung. Ältere Ausgaben entnehmen Sie bitte dem „Amtsblatt – Archiv“.

Sie können das Amtsblatt auch in Schriftform abonnieren. Die jährliche Bezugsgebühr beträgt 40 Euro, zusätzlich 2 Euro Verwaltungsgebühr bei erstmaliger Bestellung.

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Amtsblätter

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Veröffentlicht von der Pressestelle des Landkreises Rosenheim.

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Hinweis: Bitte nutzen Sie für Presseanfragen unsere allgemeine Mailadresse pressestelle@lra-rosenheim.de.

Michael Fischer
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Pressestelle

Allgemeine Informationen

Sie können sich hier über aktuelle nationale und EU-weite öffentliche Ausschreibungen im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen des Landratsamtes informieren.

Daneben finden Sie für Lieferungen und Dienstleistungen  veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale und europaweite Vergabeverfahren des Landratsamtes Rosenheim. Dazu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über künftige Auftragsvergaben, sowie Bekanntmachungen über vergebene Aufträge.

Alle nationalen und EU-weiten öffentlichen Ausschreibungen für Lieferungen und Dienstleistungen werden vollständig auf elektronischem Weg durchgeführt. Dabei wird hauptsächlich die Vergabeplattform aumass genutzt. In Einzelfällen werden einige Vergabeverfahren über andere Vergabeportale durchgeführt. Die entsprechende Verlinkung dazu finden Sie in „Ausschreibung anderer eVergabeportale“ unter dem Bereich der Ausschreibungen der eVergabeplattform aumass.

 

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Ausschreibungen

  • Vergaberechtliche Bestimmungen

    Das Landratsamt Rosenheim nimmt eine Vielzahl von Beschaffungen für Waren, Bau- und Dienstleistungen vor zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und vergibt dazu verschiedene öffentliche Aufträge. Dabei sind vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten.

    Das Vergaberecht ist stark durch EU-Vorgaben geprägt. So gilt der Grundsatz des transparenten Wettbewerbs, in dem niemand benachteiligt werden darf. Durch ständige Anpassungen des Vergaberechts, insbesondere auch durch die Rechtsprechung, ist ein Vergabeverfahren ein streng formalistisches Verfahren.

    Die Bekanntmachungen zu EU-weiten Ausschreibungen sind auch auf der Internetseite der EU TED-Startseite – TED Tenders Electronic Daily (europa.eu) (TED) zu finden.

    Nationale Bekanntmachungen sind über die Internetseite bund.de SERVICE.BUND.DE – Aktuelle Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung Deutschlands (Bund, Länder, Städte und Kommunen) zu finden.

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  • Aktuelle Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen

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    Die Nutzung der aumass eVergabe Plattform ist für Bieter und Bewerber grundsätzlich gebührenfrei.
    Zu den Nutzungsbedingungen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verweisen wir auf die Verantwortlichkeit unseres Dienstleisters aumass GmbH & Co. KG.
    Die aktuellen Fassungen sind unter www.aumass.de einsehbar.

    Laden Sie zunächst bitte die aktuellen Inhalte der eVergabesplattform aumass durch Klick auf den grünen Button „Inhalt laden“.

    An dieser Stelle erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Ausschreibungen sowie die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen (ex-ante-Veröffentlichung) und die vergebenen Aufträge (Ex-post-Veröffentlichung). Klicken Sie bitte bei der entsprechenden Ausschreibung auf „Details“ (rechte Seite), um auf die Vergabeplattform weitergeleitet zu werden. Hier können Sie nun die Vergabeunterlagen herunterladen.

    Sind hier nachfolgend keine Dokumente aufgelistet, finden derzeit keine Ausschreibungen über das eVergabeportal aumass statt bzw. liegen keine ex-ante- oder ex-post-Veröffentlichungen vor.

    Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von plattform.aumass.de zu laden.

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  • Aktuelle Ausschreibungen im Hochbau

    Im Bayerischen Staatsanzeiger werden alle öffentlichen und europaweiten Ausschreibungen veröffentlicht.

    Alle öffentlichen und europaweiten Ausschreibungen können bei www.subreport.de heruntergeladen werden.

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    Anneliese Hennersberger
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  • eVergabe

    Die elektronische Angebotsabgabe eröffnet den Bietern viele Vorteile:

    • Kostenfreie Registrierung und Abgabe von Angeboten
      Die Registrierung auf der Vergabeplattform sowie die elektronische Abgabe des Angebotes ist für die Bieter kostenfrei. Außerdem sparen die Bieter die Kosten für Porto bzw. Botenfahrten ein.
    • Zeitersparnis
      Im Vergleich zur Einreichung eines Papierangebotes ist bei einer elektronischen Angebotsabgabe keine Zeit für den Post- und Fahrweg einzuplanen. Diese Zeit kann effektiv bei der Erstellung des Angebotes mit einfließen.
    • Änderung bei den Ausschreibungsunterlagen
      Eine Registrierung hat für die Bieter den Vorteil, dass sie automatisch über der Vergabeplattform über etwaige Bieterfragen und Antworten sowie über Änderungen der Ausschreibungsunterlagen informiert werden. Ohne eine Registrierung müssen die Bieter eigenverantwortlich mögliche Änderungen auf der Vergabeplattform nachhalten (Bieter haben da eine Holschuld), da eine Bieterinformation seitens des Landkreises Rosenheim aufgrund des anonymen Zugriffs nicht erfolgen kann.
  • Ausschreibungen Schul-IT

    Der Landkreis Rosenheim führt Vergabeverfahren für Beschaffungen im IT-Bereich der 23 Schulen in seiner Sachaufwandsträgerschaft durch.
    Die derzeit laufenden Vergabeverfahren können Sie nach Veröffentlichung unter den nachfolgenden Links einsehen. Bitte nutzen Sie bei Bedarf nur die jeweils dort angegebenen Kontaktwege.

    Ausschreibungen zu folgenden Gewerken wurden bereits veröffentlicht oder abgeschlossen, bitte sehen Sie hierzu von weiteren Anfragen ab:
    • Clients
    • Medientechnik
    • Netzwerk
    • MS-Lizenzen
    • Datacenter/Schulplattform

Allgemeine Informationen

Das Ehrenamt ist der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Auch im Landkreis Rosenheim engagieren sich viele Menschen ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen. Egal ob in der Flüchtlingshilfe, im Katastrophenschutz, bei Patenprojekten, für Menschen mit Behinderungen und Senioren, bei einer der vielen Hilfsorganisationen oder Feuerwehren. All diese Menschen gilt unser besonderer Dank. Weitere Informationen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten im Landkreis erhalten Sie hier: Politik & Verwaltung – Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de)

Ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes ist die Bayerische Ehrenamtskarte. Der Besitz der Karte ist mit einer Vielzahl an Preisnachlässen und Vergünstigungen verknüpft.

Außerdem hat der Landkreis das Recht, verdiente Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Darüber hinaus kann er bei staatlichen Ehrungen mitwirken.

Bayerischen Ehrenamtskarten gold und blau - Bildrechte: Pressestelle Landratsamt Rosenheim

Allgemeine Informationen

  • Allgemeine Informationen zu Ehrenamtskarte, Ehrungen und Orden

    Die Ehrenamtskarte ist eine Möglichkeit, den vielen Menschen im Landkreise Rosenheim zu danken, die sich seit Jahren ehrenamtlich engagieren, um anderen Menschen zu helfen.

    Daneben hat der Landkreise aber auch die Möglichkeit verdiente Persönlichkeiten, mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen u. Ä. ehren. Früheren Landräten kann die Ehrenbezeichnung “Altlandrat” verliehen werden.

    Daneben kann das Landratsamt Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen anregen.

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Bayerische Ehrenamtskarte

  • Ehrenamtskarte in Blau und Gold

    Was ist die Ehrenamtskarte?

    Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes des Landkreises Rosenheim an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren.

    Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.

    Welche Vorteile bringt die Ehrenamtskarte?

    Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten Vorteile bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft.

    Dies kann zum Beispiel der ermäßigte oder kostenlose Eintritt in ein Museum oder ein Schwimmbad sein oder ein Rabatt in einem Geschäft.

    Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für den Landkreis Rosenheim, sondern auch für den gesamten Freistaat Bayern. So können Karteninhaber aus dem Landkreis Rosenheim auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden Bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten nutzen.

    Die Teilnehmer finden Sie unter der Rubrik „Akzeptanzpartner“.

    Wer erhält die Ehrenamtskarte?

    Folgende persönliche Voraussetzungen für die Bewerbung um eine Ehrenamtskarte müssen erfüllt sein:

    • Mindestalter 16 Jahre
    • Wohnsitz im Landkreis Rosenheim
    • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
    • Seit mindestens 2 Jahren gemeinwohlorientiert aktiv.

    Wer seit mind. 2 Jahren aktiv ist, erhält die 3 Jahre gültige blaue Bayerische Ehrenamtskarte

    Wer mind. 25 Jahre im oben genannten Umfang aktiv ist, erhält die unbegrenzt gültige goldene Bayerische Ehrenamtskarte.

    • Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung erhalten ebenso, ohne weitere Prüfung, eine Ehrenamtskarte. Bei einer Dienstzeit von mind. 25 Jahren, erhalten sie die goldene Ehrenamtskarte. Träger des Feuerwehrehrenzeichens erhalten ebenfalls die goldene Ehrenamtskarte.
    • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

    Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte?

    Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen ab sofort beim Landratsamt Rosenheim beantragen. Die Anmeldeformulare finden Sie unter den „Downloads“.

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    Was ist Secure-E-Mail?

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  • Akzeptanzpartner

    Das Angebot der Akzeptanzpartner befindet sich im ständigen Aufbau und erlangt seine Attraktivität durch die aktive Beteiligung der heimischen Geschäftswelt, der Gewerbetreibenden und durch Vereine und Organisationen.

    Auch der bayernweite Pool An Akzeptanzpartnern erweitert sich ständig durch die aktive Akquise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Landkreisen. Unter der Internetadresse www.ehrenamtskarte.bayern.de können Sie sich über die aktuellen Akzeptanzpartner aus den teilnehmenden bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten informieren.

     

    Die Ehrenamtskarte kann auch digital per App beantragt werden und man kann sich ebenso mit der App ausweisen.

    Die Ehrenamtskarte als App zum Download erhalten Sie hier:

    Digitale Ehrenamtskarte per App bei Google Play

    Digitale Ehrenamtskarte per App im Apple Store

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  • Akzeptanzpartner werden

    Das Angebot der Teilnehmer befindet sich im ständigen Aufbau und erlangt seine Attraktivität durch die aktive Beteiligung der heimischen Geschäftswelt, Gewerbetreibenden und durch Vereine und Organisationen. Auch der bayernweite Pool an Akzeptanzpartnern erweitert sich ständig.

    Das Landratsamt Rosenheim bittet Unternehmer und Gewerbetreibende im Landkreis, sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen und den künftigen Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen bzw. Rabatte einzuräumen.

    Teilnehmende Betriebe und Kommunen können ihre Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement durch eine Vergünstigung für engagierte Menschen zum Ausdruck bringen:

    • in den Printmedien des Landkreises
    • und aus dem sichtbaren Solidarzeichen zum Ehrenamt, das Unternehmer für ihren Kassen- oder Eingangsbereich (Aufkleber) oder für deren eigenen Internetauftritt erhalten.

    Dadurch wird diese Solidarität sichtbar und kann einen echten Mehrwert für das Unternehmen bringen.

    Ihre Vorteile als Partner der Ehrenamtskarte:

    Die Ehrenamtskarte ist ein Marketinginstrument und sorgt für positive Kommunikation

    • Die Beteiligung ist mit keinen Kosten verbunden
    • Aufnahme in ein Akzeptanzpartnerverzeichnis (Ausgabe zusammen mit der Ehrenamtskarte)
    • Anbieter von Vergünstigungen erscheinen zudem auf www.ehrenamtskarte.bayern.de.
    • Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises Rosenheim (Die Ehrenamtskarte ist bayernweit gültig, so dass auswärtige Ehrenamtskartenbesitzer sich über Anbieter im Landkreis Rosenheim informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen können).
    • Der Ausstieg ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende möglich.
    • Bewerbung von Sonderaktionen (z.B. Preisausschreiben) in Verbindung mit der Ehrenamtskarte

    Was muss ich tun, um Partner zu werden?

    • Absenden der „Partner-Akzeptanzvereinbarung“ unter Nennung der Vergünstigung bzw. Leistung
    • Gewährung der Vergünstigung an alle Ehrenamtskarteninhaber des Freistaats Bayern

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  • Verlosungen und Aktionen

    Derzeit gibt es keine Aktionen oder Verlosungen

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Ehrungen und Orden

  • Ehrungen

    Der Landkreis hat das Recht, verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen zu ehren. Daneben kann das Landratsamt Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen anregen.

    Der Landkreis kann verdiente Persönlichkeiten, mit Ehrengeschenken, Ehrenmedaillen, Ehrenringen u. Ä. ehren. Früheren Landräten kann die Ehrenbezeichnung “Altlandrat” verliehen werden.

    Das Landratsamt kann darüber hinaus bei staatlichen Ehrungen mitwirken:

    • Für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung kann der Landkreis die Person nicht nur selber ehren, sondern sie auch dem Staatsministerium des Innern zur Auszeichnung mit einer Kommunalen Dankurkunde oder mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Bronze, Silber oder Gold vorschlagen.
    • Bei sonstigen Orden und Ehrenzeichen des Staates (z.B. Bayerischer Verdienstorden, Bundesverdienstorden und verschiedene Staatsmedaillen, z.B. die Sozialmedaille) können die Landratsämter Anregungen gegenüber den übergeordneten Behörden (Regierungen) geben. Für die Auszeichnung der Kreisbrandräte, -inspektoren und -meister mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen und für das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ist das Landratsamt selbst vorschlagsberechtigt. Jeder Bürger kann aber auch selbst Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürger an das Landratsamt geben.

    Die Voraussetzungen einer Ehrung durch den Landkreis sind nicht allgemein bestimmt; der Landkreis kann dies in einer Satzung regeln.

    Bei den staatlichen Ehrungen ist Voraussetzung, dass sich der zu Ehrende besondere Verdienste um das allgemeine Wohl erworben haben muss. Das kann etwa durch soziales Engagement, langjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder mitmenschliche Hilfe unter großem persönlichem Einsatz geschehen sein. In jedem Fall muss der Vorgeschlagene für die Ehrung auch nach seinem sonstigen Verhalten und seiner persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Die Auszeichnungskriterien differieren dabei im Einzelnen nach der Auszeichnungsart.

    Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern

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  • Orden, sonstige Auszeichnungen, Ehrungen

    Der Landrat schlägt der Regierung von Oberbayern die Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern vor.

    Folgende Auszeichnungen sind möglich:

    1. Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
      Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in mehreren Abstufungen an Personen verliehen, die sich besonders um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben. Weitere Informationen zu diesem Orden entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundespräsidialamtes.
    2. Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst
      Der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst wird in Anerkennung für herausragende Leistungen auf den Gebieten von Wissenschaft und Kunst verliehen und stellt eine besonders hohe staatliche Ehrung dar, die nur 100 Ordensträgern vorbehalten ist. Ausgezeichnet werden vorzugsweise deutsche Wissenschaftler, Wissenschaftlerinnen, Künstler und Künstlerinnen.
    3. Bayerischer Verdienstorden
      Der Bayerische Verdienstorden, der als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk verliehen wird, ist ein Symbol für den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser Gemeinwesen.
    4. Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
      Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern wird als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehramtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und mindestens 15 Jahre umfassen.
    5. Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
      Mit den staatlichen Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutige und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt, bei dem der Rettende sein eigenes Leben gefährdet. Rettungstaten, die die Voraussetzungen zur Verleihung einer staatlichen Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr nicht erfüllen, können mit einer öffentlichen Anerkennung des Regierungspräsidenten gewürdigt werden.
    6. Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste
      Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an ca. 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.
    7. Pflegemedaille und Ehrenurkunde
      Personen, die sich durch persönliche Pflege oder in anderer Weise besondere Verdienste um pflegebedürftige behinderte Menschen erworben haben, werden in Anerkennung ihres sozialen Wirkens mit einer Pflegemedaille und einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Wenn Sie jemanden für die Verleihung der Pflegemedaille anregen möchten, können Sie das in unserem Formularbereich hinterlegte Formular ausfüllen und bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen.
    8. Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um Umwelt
      Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit
      Der bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit verleiht Personen oder Vereinigungen für herausragende Verdienste um den Umwelt- und Naturschutz die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Umwelt und für herausragende Verdienste um die Gesundheit die Bayerische Staatsmedaille für Verdienste um die Gesundheit.
    9. Staatsmedaille für besondere Verdienste um die bayerische Wirtschaft
      Das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zeichnet Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um die bayerische Wirtschaft erworben haben durch die Staatsmedaille für besondere Verdienste um die bayerische Wirtschaft aus.
    10. Denkmalschutzmedaille
      Für besondere Verdienste um den Denkmalschutz wird die Denkmalschutzmedaille verliehen.
    11. Kommunale Verdienstmedaille
      Bürgerinnen und Bürger, die langjährig und verdienstvoll in der kommunalen Selbstverwaltung gewirkt haben, werden mit der kommunalen Verdienstmedaille ausgezeichnet. Zuständig ist hier, im Unterschied zu den oben genannten Auszeichnungen, das Sachgebiet Gemeindeangelegenheiten, Wahlen im Landratsamt Rosenheim.

    Verfahren:

    Wenn Sie verdiente Frauen oder verdiente Männer kennen, die Sie für eine Auszeichnung vorschlagen möchten, können Sie sich schriftlich an das Landratsamt Rosenheim wenden. Dafür genügt ein formloses Schreiben, in dem der Name und die Adresse und eine ausführliche Schilderung der Verdienste der zu ehrenden Person enthalten sein müssen.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Ordensverfahren in der Regel längere Zeit in Anspruch nimmt und vertraulich behandelt werden soll.

    Für das Sammeln von Orden benötigen Sie eine Genehmigung Ihres Landratsamtes oder Ihrer kreisfreien Stadt.

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    Martin Brunner
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    Fax +49 8031 392-91025
    Zimmer-Nr. 02.409

Ehrenamtskoordination im Landkreis Rosenheim

  • Freiwillige Hilfe, Ehrenamt und gemeinnützige Arbeit im Landkreis Rosenheim

    Ehrenamt gesucht? Helfer gefunden.

    Die Ehrenamtskoordination im Landkreis Rosenheim dient als Anlaufstelle für Vereine und Freiwillige.

    Informationen zum Thema Ehrenamt, Freiwilligendienst und Engagement finden Sie hier: Politik & Verwaltung – Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de)

    Für Sie zuständig:

    Sicherheit geht vor!

    Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
    Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.

    Was ist Secure-E-Mail?

    Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.

    Ehrenamtskoordination
    Giulia Giardina
    Tel. +49 8031 392-2006
    Fax +49 8031 392-92006
    Zimmer-Nr. 01.007
    Erreichbarkeit: Termin nach Vereinbarung