Das Landratsamt Rosenheim hat heute die Baugenehmigung für die geplante Ankunftseinrichtung im Gewerbegebiet Am Eckfeld in Rott am Inn erteilt. Zuvor hatte sowohl der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags sowie das Landtagsplenum die Haltung der Staatsregierung und damit des Landratsamtes gestützt. Nach Auffassung des Ausschusses liegt kein Fehlverhalten der staatlichen Behörden vor. Die Planungen bezüglich der Inbetriebnahme der Unterkunft werden nicht beanstandet und können somit von Seiten der staatlichen Verwaltung weiterverfolgt werden.

Das Landratsamt Rosenheim wird die Empfehlungen des Petitionsausschusses beachten. So wird die Belegung der Unterkunft gestaffelt erfolgen. Das heißt, in einem ersten Schritt sollen 120 bis 150 Flüchtlinge in den Räumlichkeiten untergebracht werden. Sechs Monate später erfolgt die zweite Phase mit einer Belegung von insgesamt bis zu 270 Personen. Gleichzeitig wird das Landratsamt der Gemeinde Rott am Inn schriftlich zusichern, dass es keine Verlängerung des Mietvertrags geben wird. Die Nutzungsänderung (Baugenehmigung) wurde dementsprechend bis zum 30.09.2028 befristet. Die Erstellung eines weiteren Quecksilber-Gutachtens ist nicht erforderlich.

In den vergangenen Wochen hatte sich sowohl der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags als auch das Landtagsplenum mit der geplanten Ankunftseinrichtung beschäftigt. Hintergrund war die eingereichte Petition der Bürgerinitiative „Rott rot(t)iert“ gegen die Unterkunft.