Vor wichtigen Entscheidungen, in schwierigen Lebenssituationen oder im Vorfeld von großen und kleinen Investitionen lohnt es sich, andere Meinungen einzuholen, wichtige Informationen zu sammeln oder einen anderen Blick auf eine Sache zuzulassen. Die Themenpalette in einem Landratsamt ist so breit, dass sich Behörde auf der einen sowie Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite im Laufe ihres Lebens immer wieder begegnen. Wenn Sie mögen, beraten wir Sie gerne. Einen Teil unseres Beratungsangebotes finden Sie hier.
Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim
Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim ist zuständig für die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Sein breites und fachlich anspruchsvolles Aufgabenspektrum umfasst Gesundheitsschutz (Überwachung der Hygiene, Infektionsschutz, Umwelthygiene), Prävention (Schulgesundheitspflege, Gesundheitsförderung, Impfangebote, Schwangerenberatung, gesundheitliche Beratungsangebote) sowie Steuerung und Qualitätssicherung (Begutachtung, Medizinalaufsicht, Gesundheitsberichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit).
Beratungsangebote des Staatlichen Gesundheitsamtes
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfsG)
Bitte hinterlegen Sie bei der Anmledung Ihre gültige Anschrift (Name, Adresse, Geb.Datum, Anmeldetag) für die Zusendung Ihres Gesundheitszeugnis.
Die Anmeldung zur Online-Belehrung erfolgt über diesen Link: https://ro.onlinebs.de/ro/
Zur Identifikation loggen sie sich 10 – 20 Minuten vor der Belehrung einDie Teilnehmerzahl ist zunächst begrenzt auf 10 Personen
Termine: ab dem 22.07.2021 jeden Donnerstag, um 10:00 Uhr
Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung.
Ablauf des Online-Verfahrens:
Überweisen Sie bitte die Gebühr in Höhe von 14 € spätestens 3 Werktage vor der Belehrung auf das folgende Konto:meine Volksbank Raiffeisenbank eG
Empfänger: Landratsamt Rosenheim, Staatliches Gesundheitsamt
IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44
BIC: GENODEF1VRRVerwendungszweck: Belehrungen §43 IfSG; Name, Vorname
Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitswesen – Landratsamt Rosenheim (landkreis-rosenheim.de) unter der Rubrik: GESUNDHEITSZEUGNISSE – BELEHRUNGEN NACH § 43 IFSG
Downloads:
Alle downloadenTitel Dateigröße Datum Aktion Ablauf Onlinebelehrung VR_14_07_2021 168.14 KB 14.07.2021 DownloadVorschau 3.4Belehrung nach IfSG - Merkblatt 84.77 KB 16.12.2019 DownloadVorschau Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Regelmäßig informieren wir werdende Eltern über gesetzliche Leistungen und rechtliche Bestimmungen rund um die Geburt eines Kindes. Die aktuellen Termine finden Sie auf unserer Homepage www.schwanger-in-rosenheim.de.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihre Fragen.Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Luzia Wayandt-NemetTel. +49 8031 392-6205Fax +49 8031 392-96205Zimmer-Nr. 01.006
Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt
Beratung, Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderung und deren Familien
unabhängig – individuell – kostenfrei
Die Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt beraten gem. § 10b SGB VIII zu Fragen aus allen Lebensbereichen von jungen Menschen mit Behinderung. Sie begleiten und unterstützen vor und während einer möglichen Antragsstellung, wirken auf die Inanspruchnahme von Rechten hin und lotsen in angrenzende Systeme.
Die Verfahrenslotsen sind Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für:
- junge Menschen (0 bis 27 Jahre) mit Behinderung oder von Behinderung bedroht
- deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Kooperations- und Netzwerkpartner
Verfahrenslotsen
Aufgaben der Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen beraten telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail, im Kreisjugendamt oder bei Hausbesuchen.
Downloads:
Alle downloadenTitel Dateigröße Datum Aktion Verfahrenslotsen Stadt Landkreis Rosenheim 2023 Flyer 212.24 KB 01.06.2023 DownloadVorschau Beratung durch Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen beraten junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Fragen aus allen Lebensbereichen – Wohnen, Bildung, Arbeit und Freizeit.
Sie erklären Abläufe, z. B. von der Antragsstellung zum Bescheid.
Begleitung durch Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen begleiten auf Wunsch junge Menschen mit Behinderung und deren Familien zu Terminen, z. B. Hilfeplangesprächen, Gesamtplan- und Teilhabeplankonferenzen, sowie Gesprächen mit anderen Beratungsstellen und Einrichtungen.
Unterstützung durch Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien, z.B. bei Antragsstellungen, beim Formulieren von Wünschen und bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern.
Verfahrenslotsen
Die Verfahrenslotsen lotsen junge Menschen mit Behinderung und deren Familien durch die komplexen Sozialgesetzbücher und unterstützen bei der Klärung von Zuständigkeiten.
Sie leiten an andere Beratungsstellen und Ansprechpartner weiter.
Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim
Die Wirtschaftsförderstelle des Landkreises Rosenheim ist zuständig für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Kreisentwicklung, Energiewende und Klimaschutz. Dafür steht sie als Ansprechpartner für Unternehmen, Landkreiskommunen, Institutionen, Gründer*Innen sowie Bürger*Innen zur Verfügung. Sie fungiert als Dienstleister, Kooperations- und Netzwerkpartner. Im Rahmen der angebotenen Leistungen organisiert sie beispielsweise Beratungstage zu Wirtschafts- und Energiethemen.
Beratungsangebote der Wirtschaftsförderung
Terminübersicht - Beratung zu Energie und Elektromobilität
Beratung zu Energiethemen – diese Beratungen gelten ausschließlich für Objekte im Landkreis Rosenheim.
Das Landratsamt Rosenheim bietet über die Wirtschaftsförderstelle kostenlose einstündige Energieberatungen für Privatpersonen, Kleinunternehmen und Kommunen an.
Die Erstberatung erfolgt in einem telefonischen Einzelgespräch durch anerkannte und unabhängige Energieberaterinnen und Energieberater.
Erforderlich ist hierzu eine Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rosenheim per E-Mail unter: energieberatung@lra-rosenheim.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer zur Detailabklärung.Nähere Informationen zu den Beratungsthemen und Terminen finden Sie im Downloadbereich als PDF.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
Nutzen Sie die Vorteile von unserem kostenlosen Secure-E-Mail-Service. Sie benötigen keine zusätzliche Software, einfach und unkompliziert in der Anwendung.Was ist Secure-E-Mail?
Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
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Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Beratung 2024 923.21 KB 12.02.2024 DownloadVorschau Beratung 2025 922.86 KB 18.09.2024 DownloadVorschau Terminübersicht - Beratung zu Wirtschaftsthemen
Beratung für Existenzgründer und Unternehmer
Die Wirtschaftsförderstelle des Landratsamtes Rosenheim informiert Existenzgründer und Unternehmer zu Förderprogrammen und allgemeinen Fragen.
Ferner werden in Kooperation mit den Aktiven Wirtschafts Senioren e.V. monatliche Beratungstage zu allen wirtschaftsbezogenen Fragen, von der Gründung einer eigenen Firma bis zum Erhalt der unternehmerischen Existenz oder der Betriebsnachfolge durchgeführt. Zielgruppen der Beratungsgespräche sind Existenzgründer und kleine und mittlere Betriebe aller Branchen aus der Wirtschaftsregion Rosenheim. Die halbstündige Erstberatung ist kostenfrei und erfolgt in einem Einzelgespräch. Erforderlich ist hierzu eine Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rosenheim per E-Mail unter: wirtschaftsfoerderung@lra-rosenheim.de mit Angabe Ihrer Telefonnummer zur Detailabklärung.
Für Sie zuständig:
Sicherheit geht vor!
Versenden Sie Ihre E-Mail mit sensiblen Inhalten sicher als Secure-E-Mail (https://securemail.lra-rosenheim.de). Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier in unserer PDF Anleitung.
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Eine standardmäßige E-Mail versandt durch ein E-Mailprogramm wird in der Regel nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt. Vergleichbar mit dem Versand einer Postkarte, deren Inhalt jederzeit gelesen werden kann. Eine E-Mail mit Secure-Technologie ist vergleichbar mit einem Brief, dessen Inhalt durch den Briefumschlag geschützt ist.
Beratung zu WirtschaftsthemenTel. +49 8031 392-1085Zimmer-Nr. 02.401Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße Datum Aktion Beratung AWS 2024 578.69 KB 12.02.2024 DownloadVorschau IHK Beratungsangebot für Existenzgründer
IHK Beratungsangebot für Existenzgründer
Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Mut, Ehrgeiz und viel Durchhaltevermögen. Damit die Unternehmensgründung erfolgreich verläuft, ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Denn von der Geschäftsidee bis zum endgültigen Schritt in die Existenzgründung ist es ein langer Weg.
Aus diesem Grund bietet die IHK für München und Oberbayern ein kostenfreies IHK-Webinar zur Erstinformation für Gründer an. Hier erfahren Sie, welche Überlegungen wichtig und welche Amtsgänge unerlässlich sind!
Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter Alles für Gründer | IHK München (ihk-muenchen.de)
Gerne können Sie sich auch direkt an den Gründungsberater der IHK für eine individuelle Beratung für Gründer/StartUps und Unternehmer wenden.
Oliver Nerz
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Referent Betriebswirtschaftliche Beratung
+49 8031 2308-120
Bildbeschreibung: Startup Unit, IHK Beratungsangebot für Existenzgründer
Regionale Serviceangebote der Taskforce Fachkräftesicherung+
Taskforce Fachkräftesicherung+ – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung
Überlegen Sie, Ihre Mitarbeiter/-Innen zu qualifizieren und wüssten Sie gerne, welche Fördermöglichkeiten es gibt? Oder suchen Sie Unterstützung bei der Rekrutierung von Azubis?
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Rosenheim bietet Ihnen gemeinsam mit der Taskforce Fachkräftesicherung+ ein neues Serviceangebot an.
Die Taskforce FKS+ ist Teil der Initiative „Fachkräftesicherung+“, die die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. im Oktober 2018 zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung ins Leben gerufen hat. Aufgabe der Taskforce FKS+ ist es, Betriebe in ganz Bayern zielgerichtet und kostenfrei bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet die Beratung zu passgenauen Weiterbildungen und finanziellen Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung oder einer abschlussorientierten Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://fks-plus.de/Fragen zu dem Beratungsangebot der Taskforce FKS+ beantwortet Ihnen jederzeit Frau Denise Denk, Tel: 0170 6531433, E-Mail: denise.denk@fks-plus.de
Business Lab - Bayern
Bayerische Staatsregierung unterstützt KMU-Unternehmer:innen bei der Schaffung von Freiräumen für intensivere strategische „Arbeit am Unternehmen“
Ab Beginn des Jahres 2024 unterstützt das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales mit Mitteln des ESF+ Bayern Unternehmer:innen und Geschäftsleitungen kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in Bayern für zwei Jahre dabei, ihr Unternehmen strukturell weiterzuentwickeln und agiler aufzustellen – mit dem Ziel, sich darüber mehr Zeit und Freiräume für zukunftsorientierte „Arbeit am Unternehmen“ zu erschließen.
Im Rahmen des Projektes nutzen die beteiligten KMU-Unternehmer:innen flexibel eine thematisch umfassende, unternehmensexterne Experten- und Service-Infrastruktur, die es ihnen ermöglicht, ihr Unternehmen mit den „Leistungsreserven eines Großunternehmens“ zu lenken.
Eine Anmeldung ist ab sofort über die Projekt-Homepage: www.coreen.com/blb möglich, die Anzahl der Teilnehmenden ist limitiert.
Downloads:
Alle downloadenTitel Dateigröße Datum Aktion Business Lab - Bayern - Flyer 2024 288.32 KB 08.01.2024 DownloadVorschau Weiterbildung stärken in Bayern - WeiterbildungsinitiatorInnen
Der Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0 der Bayerischen Staatsregierung geht in die nächste Runde.
Weiterbildung ist eine Investition in die Zukunft! Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt daher im Rahmen des „Paktes für berufliche Weiterbildung 4.0“ Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Kompetenzentwicklung. Dafür sind bayernweit sog. Weiterbildungsinitiatorinnen eingesetzt worden, so auch im Landkreis Rosenheim. Sie beraten kostenfrei und neutral Unternehmen und Beschäftigte zu Bildungsangeboten und deren Förderung und unterstützen bei Bedarf bei der Umsetzung.
Details finden Sie auf der Internetseite Komm weiter in Bayern
Pflegestützpunkt Rosenheim
Beratung im Pflegestützpunkt Rosenheim:
neutral – individuell – umfassend – kostenfrei
Der Pflegestützpunkt Rosenheim bietet eine umfassende, kostenfreie und neutrale Beratung nach § 7a SGB XI, sowie zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter. Ziel ist es, gemeinsam mit den Ratsuchenden individuelle Lösungen zu finden.
Der Pflegestützpunkt ist sowohl Lotse und Wegweiser, als auch Berater und Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Wir sind Ansprechpartner für:
- Pflegebedürftige Personen
- Pflegende Angehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn
- Sozialdienste, Beratungsstellen, professionelle Anbieter
Träger des Pflegestützpunktes:
- Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Bayern
- Bezirk Oberbayern
- Landkreis Rosenheim
- Stadt Rosenheim
Beratungsangebote im Pflegestützpunkt Rosenheim
Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes Rosenheim
Angebote und Aufgaben des Pflegestützpunktes Rosenheim:
- Beratung – telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail – im Pflegestützpunkt, in den Außenstellen oder ggf. als Hausbesuch
- Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Aufzeigen von Handlungsalternativen für die Pflegesituation
- Überblick und Koordinierung von individuellen Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten
- Klärung von Ansprüchen (z.B. Pflegeversicherung)
- Begleitung bei Konflikten zu pflegerischen Themen
- Erstellung eines Versorgungsplans
- Aufzeigen von Entlastungsmöglichkeiten… unter Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße geändert am Aktion Datenschutzhinweis Pflegestützpunkt Rosenheim Stand: Mai 2024 134.67 KB 16.05.2024 DownloadVorschau Pflegestützpunkt Rosenheim 2024 179.85 KB 12.06.2024 DownloadVorschau Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger
Kontaktdaten für Bürgerinnen und Bürger:
der Stadt Rosenheim:
Tel.: 08031 365-8325
pflegestuetzpunkt@rosenheim.dedes Landkreises Rosenheim
Tel.: 08031 392-2297
pflegestuetzpunkt@lra-rosenheim.deAdresse des Pflegestützpunktes:
Wittelsbacherstraße 38
83022 RosenheimÖffnungszeiten:
Montag 8 Uhr bis 12 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr Donnerstag 8 Uhr bis 12 Uhr 14 Uhr bis 17 Uhr Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Termine nach individueller Absprache, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 7:30 – 17:00 Uhr Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr Außenstellen des Pflegestützpunktes
Folgende Außenstellen bietet der Pflegestützpunkt im Landkreis Rosenheim an:
Wasserburg
Bürgerbahnhof
Bahnhofsplatz 14
Telefon: 08031 392-2295
Öffnungszeiten:
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung
Rimsting
Gemeindebücherei
Priener Str. 4
Telefon: 08031 392 – 2296
Öffnungszeiten:
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung
Feldkirchen – Westerham
Kinder & Bürgerhaus (KiWest)
Miesbacher Str. 13, I. Stock
Telefon: 08031 392-2293
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung
Oberaudorf
Bürgerhilfe Audorf e.V.
Kufsteiner Straße 2
Telefon: 08031 392-2289
Öffnungszeiten:
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr & Nachmittag nach Terminvereinbarung
Vor-Ort-Beratung des Bezirks Oberbayern in Rosenheim
Das Beratungsangebot umfasst folgende Schwerpunkte, unterliegt dem Sozialdatenschutz und ist für Sie kostenlos:
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Hilfe zur Pflege von pflegebedürftigen Personen
- Auskünfte über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern
- rechtliche Voraussetzungen für deren Bezug von Leistungen
- Informationen zur Antragstellung und zum Antragsverfahren (notwendige Unterlagen)
- Ansprechperson in der Sozialverwaltung des Bezirks Oberbayern
Sie erreichen die Vor-Ort-Beratung Mo – Fr unter: 089 2198-21061 oder beratung-ro@bezirk-oberbayern.de
Sprechtage im Pflegestützpunkt Rosenheim – Mi und Fr.
Offene Sprechzeit am Mi von 10 – 12 Uhr.
Am Mi und Fr beraten wir nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten.
In der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 finden im Pflegestützpunkt keine persönlichen Beratungsgespräche des Bezirks Oberbayern statt. Die Vor-Ort-Beratung ist am 23. und 30. Dezember sowie am 2. und 3. Januar unter der Telefonnummer 089/2198-21061 bzw. per E-Mail an beratung-ro@bezirk-oberbayern.de für Ihre Anliegen erreichbar.
Downloads:
Alle downloadenTitel Beschreibung Dateigröße geändert am Aktion Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern Flyer: Region 18 302.78 KB 15.01.2024 DownloadVorschau