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Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es gibt folgendeMöglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:

  • mit Benutzername/Passwort
  • mit der Online-Ausweisfunktion
  • mit authega-/ELSTER-Zertifikat 
Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird benötigt für die Teilnahme zum Lehrgang zum


Hinweis: Dieser Vorgang löst kostenpflichtiges Verwaltungshandeln aus. Die Gebührenliste finden Sie auf unserer Website.

Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.

Wie geht es weiter?

 

Die Waffenbehörde bearbeitet alle Anträge und Anzeigen nach dem Posteingangsdatum. Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Bearbeitungsdauer mehrere Wochen dauern kann. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen vorerst ab. Sie werden unaufgefordert Kontaktiert, sobald Ihr Antrag/Ihre Anzeige bearbeitet wurde und wir einen Termin zur persönlichen Vorsprache ausmachen können.  

 

Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt. 

 

Landratsamt Rosenheim

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

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