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Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

Ihre Daten
Erklärung
Unterlagen

Hinweis ergänzende Unterlagen:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
  • kurzer tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Schulabschlusszeugnis
  • ärztliches Zeugnis welches meine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufes bestätigt (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis nach Belegart "OB" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)

Zusätzlich bei Antragstellung ohne Kenntnisprüfung:

  • Für Psychotherapie:
    • Urkunde und Prüfungszeugnis zum Diplom oder Masterstudiengang Psychologie mit Nachweis Abschlussfach klinische Psychologie
  • Für Physiotherapie/Podologie/Logopädie/etc.:
    • Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines bundesgesetzlich geregelten Heilhilfsberufs (z. B. Physiotherapie, Podologie, etc.)
    • Nachweis der Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum sektoralen Heilpraktiker einer Anerkannten Einrichtung

Die Unterlagen können am Ende des Formulars hochgeladen werden. 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

Es gibt folgende Möglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:

  • mit der Online-Ausweisfunktion
  • mit authega -/ELSTER-Zertifikat
Antrag

Die schriftlichen Überprüfungen finden jährlich zweimal statt:

 

Prüfungstermin

  • am dritten Mittwoch im März (Anmeldeschluss 31. Dezember des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober (Anmeldeschluss: 30. Juni des Jahres)

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre persönlichen Daten

Mindestalter 25 Jahre für die Zulassung zur Prüfung

Erklärung
Ergänzende Unterlagen

Hier können Sie die notwendigen Unterlagen hochladen und online einreichen. 

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nicht älter als 3 Monate

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Zusätzlich bei der Antragstellung ohne Kenntnisprüfung

Für Psychotherapie:

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Für Physiotherapie, Podologie, etc.:

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83022 Rosenheim

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