Hinweis:
Es können nur volljährige Personen geschützte Tiere anmelden. Die Meldepflicht besteht sowohl für den Erwerber als auch für den Abgebenden!!
Bei Minderjährigen ist ein Erziehungsberechtigter für die Meldung und die Halterpflichten verantwortlich - beachten Sie, dass bei der Anmeldung erworbener Tiere der entsprechende Herkunftsnachweis / bzw. die EU-Bescheinigung ggf. mit allen Anlagen als Nachweis der legalen Herkunft benötigt wird (bei Schildkröten Farbfotos!). Bei der Erstanmeldung ist außerdem das Formular Haltererklärung auszufüllen und Fotos der Unterbringung (Gehege/Voliere/Terrrarium) als Nachweis der artgerechten Haltung mit vorzulegen.