Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
- der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
- der Jugendhilfeplanung und
- der Förderung der freien Jugendhilfe
Ihm gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- der Landrat als Vorsitzender
- Sechs Mitglieder des Kreistags
- Zwei vom Kreistag bestellte, in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer
- Sechs vom Kreistag bestellte Frauen und Männer auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Beratende Mitglieder sind:
- der Leiter oder die Leiterin der Verwaltung des Jugendamts
- ein Mitglied, das als Jugend- oder Familien- oder Vormundschaftsrichter/-richterin tätig ist
- ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung
- ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur
- eine Fachkraft, die in der Erziehungsberatung tätig ist
- die für den Jugendamtsbezirk zuständige kommunale Gleichstellungsbeauftragte
- ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin
- der bzw. die Vorsitzende des Kreisjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person, sofern der oder die Vorsitzende des Kreisjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört
- je ein Vertreter/Vertreterin der Katholischen Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen.
Weitere Informationen:
Jugendhilfeauschuss
Mitglieder des Kreistages
Sitzungskalender
Sitzungstermine, Bekanntmachungen
Bürgerinfo
Ratsinfo