Der Gemeinderat der Gemeinde Rott am Inn hat beschlossen gegen die geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ Klage einzureichen. Die Klage richtet sich gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Rosenheim. Dazu sagt Landrat Otto Lederer:

„In einem Rechtsstaat ist es das grundlegende Recht jeder Kommune, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung und ermöglicht es, unterschiedliche Standpunkte auf juristischem Wege zu klären. Die Gemeinde Rott hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und eine Klage gegen die erteilte Baugenehmigung eingereicht.

Selbstverständlich respektieren wir als Landratsamt diesen rechtlichen Schritt und werden das weitere Verfahren in der gebotenen Sachlichkeit begleiten. Die unabhängige gerichtliche Prüfung wird Klarheit in der Sache schaffen. Wir vertrauen auf die Expertise des Verwaltungsgerichts, das nun über die vorgebrachten Rechtsfragen entscheiden wird.“