Wegen der schweren Schäden, die das Hochwasser in ganz Bayern verursacht hat, hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Programm beschlossen. Privathaushalte im Landkreis Rosenheim können sich dafür an das örtliche Landratsamt wenden. Für unbrauchbaren Hausrat können Privathaushalte bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Versicherbarkeit bedeutet, dass Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Den Antrag auf Soforthilfe wird beim Landratsamt Rosenheim eingereicht. Für Unternehmen ist die Bezirksregierung von Oberbayern zuständig. Landwirtschaftliche Betriebe wenden sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim.
Die Antragsformulare für Bürgerinnen und Bürger sind über die Startseite der Homepage des Landratsamts Rosenheim (www.landkreis-rosenheim.de/hochwasserhilfe) zu erreichen Die Behörde empfiehlt dringend, das Formular online auszufüllen und abzuschicken. So kann eine zügige Auszahlung der Soforthilfe am besten umgesetzt werden.
Alternativ steht das Formular auch zum Herunterladen zur Verfügung. Der ausgefüllte Antrag kann dann per Post (Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim) oder per E-Mail (hochwasserhilfe@lra-rosenheim.de) eingereicht werden. Stichtag ist der 30. September 2024. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Für eventuelle Rückfragen wurde im Landratsamt ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist ab sofort unter folgender Nummer zu erreichen: 08031/392 – 5555. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 17 Uhr besetzt, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.