Soforthilfeaktion anlässlich der aktuellen Überschwemmungen.

Wegen der schweren Schäden, die das Hochwasser in ganz Bayern verursacht hat, hat das bayerische Kabinett ein Soforthilfe-Programm beschlossen. Privathaushalte im Landkreis Rosenheim können sich dafür an das örtliche Landratsamt wenden. Für unbrauchbaren Hausrat können Privathaushalte bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Bei „Versicherbarkeit“ gibt es einen Abschlag von 50 Prozent. Versicherbarkeit bedeutet, dass Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.

Den entsprechenden Antrag müssen Privathaushalte aus dem Landkreis Rosenheim beim Landratsamt Rosenheim einreichen. Alle Antragsformulare finden Sie weiter unten im Downloadbereich.

Es wird dringend empfohlen, den Online-Antrag zu verwenden. So kann eine zügige Auszahlung der Soforthilfe am besten umgesetzt werden.

Alternativ steht der Antrag auch als PDF zur Verfügung und kann per Hand ausgefüllt werden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an: hochwasserhilfe@lra-rosenheim.de
Oder per Post an:
Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Für Unternehmen ist die Bezirksregierung von Oberbayern zuständig. Landwirtschaftliche Betriebe wenden sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim.

 

Notstandsbeihilfen / Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“

Neben den oben genannten Soforthilfen stellt der Freistaat Bayern auch Finanzmittel im Rahmen von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung.

Mit den Finanzhilfen nach dieser Richtlinie unterstützt der Freistaat Geschädigte, die durch eine Naturkatastrophe in eine existenzbedrohende Situation gekommen sind. Die Zuwendungen sind keine Schadensersatzleistung, sondern sollen sicherstellen, dass Betroffene durch die Naturkatastrophe nicht in ihrer Existenz gefährdet sind. Demnach kommt es bei der Bemessung der Höhe der Zuwendungen in erster Linie darauf an, welche Unterstützung der Betroffene unter Berücksichtigung seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit in der eingetretenen Notlage zur Sicherung seiner Existenz benötigt und zwar unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungsschutzes. Es ist nicht Ziel der Notstandsbeihilfe, entstandene Schäden vollumfänglich auszugleichen.

Auch hierfür gibt es ein eigenes (und umfangreiches) Antragsformular des Freistaats Bayern, das beim Landratsamt Rosenheim unter hochwasserhilfe@lra-rosenheim.de  angefordert werden kann.

 

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