Das außergewöhnlich trockene Wetter sorgt dafür, dass sehr früh im Jahr in Teilen des Landkreises Rosenheim eine hohe Waldbrandgefahr herrscht. Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim weist daher darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden ein Anzünden von Daxenfeuern verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass in der Nähe von Wäldern bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollen nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, die Zufahrten in die Wälder sollten frei bleiben. Überdies sollte beachtet werden, dass heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.

Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes bestehen im Landkreis Rosenheim die Gefahrenstufe 3 und 4, das bedeutet mittlere bis hohe Waldbrandgefahr.