Krisen & Katastrophen

Zivil- und Katastrophenschutz sind staatliche und kommunale Aufgaben, mit denen die Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Krisensituationen und Großschadenslagen wenig Berührung haben. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass ein Landkreis oder eine Region schnell und unerwartet betroffen sein können. Mögliche Szenarien sind Hochwasser, Großbrände, Explosionen, Zug- oder Busunglücke und Flugzeugabstürze.

Krisen und Katastrophen - Bildrechte: Pressestelle Rosenheim
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Katastrophenschutzbehörde

Wenn es eine Lage erforderlich macht, tritt im Landratsamt Rosenheim bzw. an einem Ereignisort ein festgelegtes Team zusammen, um aktuelle Entwicklungen zu ermitteln, zu beurteilen und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Dem Landrat ist es vorbehalten, den Katastrophenfall zu erklären.

Katastrophenschutzbehörde Land

Das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde

  • Aufgaben und Befugnisse im Katastrophenschutz

    Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Es verpflichtet staatliche Behörden, alle Kommunen und weitere Institutionen in Bayern zur Hilfe. Insbesondere ist diese Hilfe zu leisten von der Polizei, den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Ferner leisten auf Anforderung Kräfte des Bundes und anderer Länder Katastrophenhilfe. Sogar Privatpersonen können zu Dienst- Sach- und Werkleistungen herangezogen werden.

  • Katastrophenschutzbehörde auf Landkreisebene ist das Landratsamt

    Es hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Krisenfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf die Krise.

  • Einsatzleitung und Führung

    Das Landratsamt Rosenheim bestellt für die Wahrnehmung seiner Aufgaben am Schadensort einen örtlichen Einsatzleiter. Er koordiniert und trifft die notwendigen Entscheidungen vor Ort und ist gegenüber allen Beteiligten weisungsbefugt. Zur Seite steht ihm eine aus freigestellten Helfern bestehende Unterstützungsgruppe. Gleichzeitig tritt im Landratsamt Rosenheim die Führungsgruppe Katastrophenschutz zusammen. Sie übernimmt die behördliche Führung des Einsatzes. Um sich von kompetenter Seite beraten zu lassen, kann sie je nach Schadenslage Fachleute hinzuziehen. Soweit die im Landkreis vorhandenen Kräfte nicht ausreichen, kann auf dem Wege der Amtshilfe von außerhalb Unterstützung hinzugezogen werden.

  • Was ist eigentlich eine Katastrophe?

    Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet ursprünglich Umkehrung, Zusammenbruch, plötzlicher Wandel und zwar zum Schlechteren. Das Gesetz meint damit eine so große Gefahr oder Not oder einen so schweren Unglücksfall, dass Hilfe und Schutz nur dann wirksam gewährt werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung zusammenarbeiten.

     

    Dabei wird zwischen technischen Katastrophen (z.B. Explosionen, Brände, Freiwerden von Gefahrenstoffen) und Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Sturm oder gar Erdbeben) unterschieden.

  • Bürgertelefon

    Im Katastrophenfall wird im Landratsamt Rosenheim ein Bürgertelefon eingerichtet.

Wichtig für jeden Einzelnen

Ein Krisen- oder Katastrophenfall kann jeden Einzelnen betreffen. Aus diesem Grund kann auch jeder durch sein Verhalten Einfluss nehmen auf das Einsatzgeschehen. Sie können sich vorbereiten, in dem Sie beispielsweise den Keller Ihres Hauses hochwassersicher gestalten oder immer einen kleinen Vorrat an Lebensmitteln zu Hause haben. Wir wollen Sie im Ereignisfall so gut wie möglich informieren und zwar auf dieser Homepage sowie über die Sozialen und regionalen Medien.

Wichtig für jeden Einzelnen Katastrophenschutz Fahrzeugtüre

Wichtig für jeden einzelnen

  • Eigenvorsorge: Hilfe zur Selbsthilfe

    Katastrophen oder ähnlich schwere Schadens- und Gefahrenlagen ereignen sich meistens überraschend. Bürgerinnen und Bürger haben dann keine oder nur wenig Zeit, um sich auf die Notlage einzustellen. Vorbereitet zu sein, schafft ein gewisses Maß an Sicherheit. Die folgende Checkliste soll eine Orientierung sein, damit Sie alles Wichtige zu Hause haben:

    Checkliste - das sollten Sie zu Hause haben in einem möglichen Ernstfall:

    Checkliste - das sollten Sie zu Hause haben in einem möglichen Ernstfall

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    TitelBeschreibungDateigrößeDatumAktion
    Hilfe zur Selbsthilfe - Lebensmittelvorrat Merkblatt, Stand: 15.12.2022229.09 KB15.12.2022 DownloadVorschau
    Hilfe zur Selbsthilfe - Wichtige Dokumente Merkblatt, Stand: 15.12.2022229.20 KB15.12.2022 DownloadVorschau
    Hilfe zur Selbsthilfe - die Hausapotheke Merkblatt, Stand: 15.12.202253.15 KB15.12.2022 DownloadVorschau

  • Verhalten im Katastrophenfall

    Schnelle Informationen erhalten Sie über Medien, die „live“ zur Verfügung stehen. Dies sind Radio, Fernsehen und Internet. Örtlich kann es auch Lautsprecherdurchsagen geben.

    Der Landkreis Rosenheim informiert auf der Startseite dieser Homepage. Zudem nutzen wir Twitter (@Kreis_Rosenheim), um über aktuelle Lageentwicklungen zu informieren.

    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert Sie über Vorsorgemaßnahmen und das richtige Handeln in Notsituationen. Den Ratgeber dazu finden Sie über folgenden Link:

    https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/VorsorgefuerdenKat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall_Einstieg.html

  • Radio: UKW-Sendefrequenzen für den Landkreis Rosenheim

    Radio Charivari UKW 96,7 MHz

    Radio Charivari, Stadtgebiet Rosenheim UKW 92,3 MHz

    Radio Charivari, Inntal und Raum Chiemsee UKW 104,2 MHz

    Radio Charivari, Raum Wasserburg UKW 100,6 MHz

    Bayern 3 UKW 98,5 MHz

    Bayern 1 UKW 93,7 MHz

    Bayern 5 UKW 105,7 MHz

    Antenne Bayern, Rosenheim, Chiemgau UKW 107,7 MHz

    Antenne Bayern, Inntal 94,6 MHz

    Antenne Bayern, Chiemgau UKW 103,7 MHz

  • Regionalfernsehen Oberbayern

    Vodafone Kabel Deutschland und komro

    In den Landkreisen Rosenheim, Mühldorf, Altötting, Traunstein und Berchtesgadener Land, zudem in der Stadt Rosenheim.

    Satellit Astra 1L

    Transponder 1.023 (11.553 MHz ) ASTRA 1L

    Transport Stream ID (TSID): 1023

    Modulation: DVB-S2 8-PSK

    Polarisation: horizontal

    Symbolrate: 22000MSym/s

    FEC 2/3

    Kennung: rfo HD Fernsehen Oberbayern

    Internet www.rfo.de

    mit Live-Stream und Mediathek

Katastrophenfall

Eine Katastrophe im Sinn des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden.

Katastrophenfall

Katastrophenfall

  • Hochwasser

    Hochwasser sind Teil des natürlichen Wasserkreislaufes. Die Natur selbst verursacht dieses Phänomen. Hochwasser lassen sich deshalb auch nicht abschaffen. Das biblische Bild “sintflutartige Regenfälle” bringt die Ursache für Hochwasser auf den Punkt: Regen

    Das Bayerische Landesamt für Umwelt beschäftigt sich auf seiner Internetseite mit der Entstehung von Hochwasser. Zudem geht es um Themen wie Niederschlag, Abflussbildung, Wellenablauf oder Klimawandel.

    https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_entstehung/index.htm

  • Soforthilfeaktion anlässlich der Hochwasser-Katastrophe 2024

    Notstandsbeihilfen / Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“

    Der Freistaat Bayern stellt Finanzmittel im Rahmen von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung.
    Mit den Finanzhilfen nach dieser Richtlinie unterstützt der Freistaat Geschädigte, die durch eine Naturkatastrophe in eine existenzbedrohende Situation gekommen sind. Die Zuwendungen sind keine Schadensersatzleistung, sondern sollen sicherstellen, dass Betroffene durch die Naturkatastrophe nicht in ihrer Existenz gefährdet sind. Demnach kommt es bei der Bemessung der Höhe der Zuwendungen in erster Linie darauf an, welche Unterstützung der Betroffene unter Berücksichtigung seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit in der eingetretenen Notlage zur Sicherung seiner Existenz benötigt und zwar unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungsschutzes. Es ist nicht Ziel der Notstandsbeihilfe, entstandene Schäden vollumfänglich auszugleichen.
    Auch hierfür gibt es ein eigenes (und umfangreiches) Antragsformular des Freistaats Bayern, das beim Landratsamt Rosenheim unter hochwasserhilfe@lra-rosenheim.de angefordert werden kann.

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