Das Landratsamt Rosenheim hat heute auf seiner Webseite einen umfassenden Fragen-und-Antworten-Katalog zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Rott am Inn veröffentlicht. Das FAQ-Dokument behandelt alle wesentlichen Aspekte des Projekts – von der rechtlichen Grundlage der am 18. Dezember erteilten Baugenehmigung bis hin zum Beschluss des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags.
“Mit der Veröffentlichung dieser ausführlichen Informationen kommen wir dem berechtigten Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach Transparenz nach”, erklärt Landrat Otto Lederer. “Uns ist bewusst, dass das Thema viele Menschen bewegt. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir alle Fakten auf den Tisch legen und sachlich informieren.”
Die Unterbringungssituation im Landkreis ist weiter angespannt: Aus Mangel an Alternativen müssen die Schulturnhallen in Raubling und Bruckmühl weiter als Ankunftseinrichtung genutzt werden. Das beeinträchtigt den regulären Schul- und Vereinssport erheblich. Die geplante Ankunftseinrichtung in Rott am Inn soll hier dringend benötigte Entlastung schaffen. Die Belegung wird dabei in zwei Phasen erfolgen – zunächst mit 120 bis 150 Personen, erst nach sechs Monaten ist die volle Belegung mit maximal 270 Personen vorgesehen. Die Nutzung ist bis zum 30. September 2028 befristet.
“Als Landratsamt haben wir nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine humanitäre Verantwortung. Menschen, die bei uns Schutz suchen, brauchen ein Dach über dem Kopf. Gleichzeitig nehmen wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst”, betont Landrat Lederer.
Rein rechtlich hat die von der Gemeinde Rott am Inn angekündigte Klage gegen die Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung, sodass die erteilte Baugenehmigung wirksam bleibt. Lediglich im Falle eines erfolgreichen Eilantrags, den die Gemeinde zusätzlich zur Klage stellen kann, müsste das Projekt bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung ruhen.
Das vollständige FAQ-Dokument steht auf der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung.
Oder hier als PDF-Download: