Im Landkreis Rosenheim wird es eine weitere Einrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer geben. Der Jugendhilfeausschuss beauftragte das Kreisjugendamt, die Betriebserlaubnis für eine Erstaufnahmeeinrichtung in Wasserburg bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Die vorhandenen Plätze in zwei bestehenden Unterkünften reichen nicht mehr aus.

„Weil wir keinen Träger gefunden haben, machen wir es selber“, sagte Landrat Otto Lederer in der Sitzung. Mit „wir“ meinte er das Kreisjugendamt. Ein Gebäude ist bereits gefunden. „Bis zum Ende des letzten Schuljahres wurde es als Schülerheim genutzt“, so die Leiterin des Kreisjugendamtes Sabine Stelzmann. Aktuell läuft die Suche nach pädagogischem Personal. In der Einrichtung sollen zwei Wohngruppen mit jeweils zwölf Plätzen untergebracht werden. Zudem sind sechs Plätze für vorläufige Inobhutnahmen vorgesehen. Die erste Wohngruppe soll laut Stelzmann bereits im Januar einziehen.

In der Mitte der 2010er Jahre waren aufgrund des starken Zustroms viele Plätze für junge Menschen in betreuten Wohnformen geschaffen worden. Nachdem die Zahl der ankommenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer ab 2018 zurückging, wurden entsprechende Einrichtungen wieder geschlossen.

Seit 2022 sind die Zahlen der in der Region ankommenden unbegleiteten Minderjährigen wieder ansteigend. Mangels Alternativen werden die jungen Menschen in einer der beiden Sporthallen in Obhut genommen. Da diese Form der Unterbringung nicht den Anforderungen an eine Erstaufnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer entspricht, musste eine Alternative gesucht werden.

Aktuell gibt es im Landkreis Rosenheim zwei Unterkünfte zur Erstaufnahme sowie als betreute Wohnform. Sie befinden sich in Bruckmühl und Wasserburg. Die Ausgaben des Betriebs dieser Einrichtungen werden vom Bezirk Oberbayern erstattet. Der Landkreis Rosenheim wird finanziell nicht gefordert.