Die Sudelfeldstrecke (B 307) wird ab dem 30. April 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025 saisonal einseitig in Fahrtrichtung Bayrischzell täglich von 11 bis 21 Uhr für Motorräder gesperrt. Die Maßnahme betrifft aus dem Landkreis Rosenheim kommend den Streckenabschnitt zwischen der Einmündung der Kreisstraße RO 52 (direkt im Anschluss an den Parkplatz bei der Einmündung) und der Landkreisgrenze Miesbach. Für den weiteren Verlauf den B 307 bis Bayrischzell gilt eine entsprechende Anordnung des Landratsamtes Miesbach. Mofas und Leichtkrafträder sind von der Sperre ausgenommen. Im kommenden Jahr 2026 gilt die Sperre vom 1. April bis zum 31. Oktober. Nicht von der Sperrung betroffen ist die Gegenrichtung aus Bayrischzell in Richtung Rosenheim.

Hintergrund der Entscheidung ist die seit Jahren hohe Zahl an Verkehrsunfällen auf diesem Abschnitt, insbesondere mit Beteiligung von Motorrädern. Trotz umfangreicher Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverboten, baulicher Maßnahmen sowie intensiver Polizeikontrollen ist es nicht gelungen, das Unfallgeschehen nachhaltig zu reduzieren. Allein zwischen 2018 und 2024 ereigneten sich auf der Strecke 97 Unfälle mit Motorrad-Beteiligung – mit tragischen Folgen: zwei Menschen starben, 40 wurden schwer verletzt, 58 leicht.

„Wir haben uns die Entscheidung nicht leichtgemacht“, betont Rosenheims Landrat Otto Lederer. „Aber wir müssen handeln. Der Schutz von Leben und Gesundheit steht über allem – und alle bisherigen Maßnahmen haben leider nicht ausgereicht. Die Sperre ist ein schwerwiegender, aber zwingend notwendiger Schritt. Ich appelliere an die Vernunft der Motorradfahrer und hoffe, dass durch die Maßnahme die Zahl der schweren Unfälle in den kommenden beiden Jahren signifikant sinken wird.“

Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis ergänzt: „Wir haben es hier mit einer Strecke zu tun, die in der Vergangenheit immer wieder Schauplatz schwerer Motorradunfälle war. Unser vorrangiges Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich zu erhöhen.“

Die Sperrung gilt probeweise und wird im Rahmen eines zweijährigen Versuchs intensiv ausgewertet. Neben Unfallzahlen und Verkehrszusammensetzung werden auch mögliche Ausweichverkehre beobachtet. Während des gesamten Zeitraums bleibt die Strecke für Motorräder in der Gegenrichtung (von Bayrischzell kommend) befahrbar. Damit bleibt auch die Zufahrt zu gastronomischen Betrieben und für weitere Anlieger gewährleistet. Die Behörden betonen, dass auch weiterhin Ausnahmen für berechtigte Einzelfälle möglich sind.

Die Maßnahme wird von den Landkreisen Rosenheim und Miesbach gemeinsam getragen. Die Entscheidung wurde im Vorfeld mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, als Straßenbaulastträger der Bundesstraße und Mitglied der Unfallkommission, dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd sowie der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Die durch das Landratsamt angeordnete Beschilderung wurde durch die Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamtes entsprechend den Vorgaben angebracht.

Der Streckenabschnitt der B 307 zwischen der Einmündung der Kreisstraße RO 52 (direkt im Anschluss an den Parkplatz bei der Einmündung) und weiter über die Landkreisgrenze bis nach Bayerischzell. Foto: Landratsamt Rosenheim.