Die bestehende Abkochverfügung kann für einige Teilbereiche aufgehoben werden. Das hat das Gesundheitsamt Rosenheim mitgeteilt, nachdem am Freitag (29.11.24) ein Teil der erwarteten Laborbefunde eingetroffen ist.

NICHT MEHR ABGEKOCHT werden muss das Trinkwasser demnach in folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: Breitbrunn, Herrenchiemsee, Gstadt und Fraueninsel.

Von den Gemeinden Breitbrunn, Herrenchiemsee, Gstadt und Fraueninsel wurden dem Staatlichen Gesundheitsamt Befunde von am Dienstag (26.11.24) entnommenen Wasserproben übermittelt, die keinerlei Auffälligkeiten in den Brunnen oder im Leitungsnetz aufwiesen.

Die Gemeinden hatten nach Bekanntwerden des auffälligen Befundes von Breitbrunn am Dienstag (26.11.24) komplett auf Eigenversorgung umgestellt. Seitdem besteht keinerlei Verbindung zu anderen Teilen des Versorgungsnetzes mehr. Daher wird die Abkochverfügung in diesem Bereich mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im restlichen Teil des Versorgungsnetzes liegen noch nicht alle Befunde vor. Deshalb muss hier weiterhin abgekocht werden.

WEITER ABGEKOCHT werden muss das Trinkwasser in folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: Prien am Chiemsee, Rimsting. Zudem gilt die Abkochverfügung für die Ortsteile Mauerkirchen, Antwort, Thalkirchen, Campingplatz Stein, Holzberg, Ulperting, Hirnsberg in Bad Endorf sowie für Moosen, Pietzing Parnsberg, Albersberg, Tiefenthal, Kreut, Farnach, Rögling, Wurmsdorf, Mangolding, Ofenwinkl und Ainisag, in Riedering und die Ortsteile Aich, Brandenberg, Greimelberg, Hendenham, Hierankl, Mitterreit, Mönibuch, Niesberg, Oberreit, Oed, Paulöd, Pfifferloh, Rain, Reit, Röselsberg, Stupfa und Wildenwart in Frasdorf.

Sobald das Trinkwasser auch in diesen Gemeindeteilen nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informiert. Als Sicherheitsmaßnahme werden in den kommenden Wochen erneute Beprobungen durchgeführt.

Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass in diesen Gemeindeteilen das Wasser weiterhin nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, verwendet wird. Ausgenommen ist der Gebrauch von Geschirrspülmaschinen. Außerdem muss das Wasser für medizinische Zwecke, wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen, abgekocht werden.

Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.

Auslöser für die aktuelle Abkochverfügung ist, dass in der Wasserversorgung des Zweckverbands der Chiemseegruppe in Breitbrunn bei einer routinemäßigen Beprobung ein Fäkalkeim (intestinaler Enterokokkus) nachgewiesen wurde. Die Ursache für die Verkeimung ist noch nicht bekannt.

 

 

Zur Pressemitteilung von Dienstag (26.11.24): Trinkwasser der Chiemseegruppe muss abgekocht werden – Landratsamt Rosenheim