Um eine Verbreitung der hochansteckenden und leicht übertragbaren Vogelgrippe zu vermeiden, haben Stadt und Landkreis Rosenheim Vorgaben zum gewerblichen Verkauf von lebendem Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögel erlassen. Die notwendige Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht. Die Regelungen treten am Freitag um 0 Uhr in Kraft.
Die Allgemeinverfügung richtet sich an Menschen und Unternehmen, die in Stadt und Landkreis Rosenheim Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse gewerbsmäßig verkaufen oder abgeben wollen. Wenn dies nicht direkt aus einer zugelassenen Niederlassung erfolgt, dürfen sie das nur, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe tierärztlich auf Grippeviren untersucht wurden und ein negativer Bescheid vorliegt; bei Enten und Gänsen reicht es, wenn der 60 Tiere pro Bestand bzw. der ganze Bestand virologisch untersucht werden. Dies betrifft z.B. Unternehmen, die ihre Tiere vom LKW herunter verkaufen.
Der Transport von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln stellt ein erhöhtes seuchenhygienisches Risiko dar, die Vogelgrippe-Viren überregional zu verbreiten. Gemessen an den gravierenden tiergesundheitlichen Folgen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest für die betroffenen Tiere sowie die marktwirtschaftlichen Auswirkungen für die Bestände, ist es erforderlich, die Abgabe von Geflügel nur unter den genannten Bedingungen zuzulassen.
Die vollständige Allgemeinverfügungen können auf den Homepages von Stadt und Landkreises unter: https://www.rosenheim.de/politik-verwaltung/amtsblatt bzw. https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#amtsblatt-amtsblaetter-2022 nachgelesen werden.
Gesunde Lebensmittel und artgerechte Tierhaltung sind wichtige Themen, auch im Landratsamt. Es geht unter anderem um das Tierwohl und um den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen Hersteller- und Verarbeitungsbetriebe und nehmen Proben zur Untersuchung auf Krankheitserreger, Verderbniserscheinungen, Rückstände oder irreführende Kennzeichen. Neben dem breitgefächerten Feld der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelüberwachung geht es auch um Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz.